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„Grenze überschritten“ – BVDW kritisiert EU-Abstimmung für Upload-Filter-Regelung
Der Entwurf der Richtlinie, über den das Europäische Parlament heute abgestimmt hat, besagt, dass Online-Plattformen, die Inhalte Dritter speichern, verpflichtet werden sollen, vermeintliche Urheberrechtsverletzungen mittels eines sogenannten Upload-Filters zu unterbinden. Und das, bevor die Inhalte auf die Plattform hochgeladen werden. BVDW-Geschäftsführer Marco Junk kritisiert das Votum der Abgeordneten gegen diesen neuen Entwurf des Rechtsausschusses scharf: „Hiermit überschreitet das EU-Parlament eine Grenze, die bisher zurecht Tabu war. Diese vorauseilende Zensur ist ein absolut unverhältnismäßiger Eingriff in die Meinungsfreiheit im Netz. Wenn Inhalte schon beim Upload kontrolliert werden, schlagen wir einen gefährlichen Weg ein.“
„Das Ende von Kreativität und Vielfalt“
Bereits im Februar hatten der BVDW, zahlreiche weitere Wirtschaftsverbände sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband in einem offenen Brief klar Stellung bezogen und sich gemeinschaftlich gegen eine geplante europäische Upload-Filter-Regelung ausgesprochen. In einer dazu veröffentlichten Mitteilung des Verbandes warnte BVDW-Chef Junk: „Inhalte werden dann gar nicht erst eingestellt – das Ende von Kreativität und Vielfalt als Grundlage vieler innovativer Geschäftsmodelle der Digitalen Wirtschaft. Dies ist sicher nicht in unserem Interesse und kann auch nicht im Interesse der EU-Kommission sein. NetzDG und der Vorschlag zur Richtlinie über das Urheberrecht zeigen eine bedenkliche Tendenz der Politik auf.“ Dabei hieß es im Entwurf zum Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD: „Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu ‘filtern’, lehnen wir als unverhältnismäßig ab.“