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Leitlinien für die AVMD-Richtlinie

Am 2. Juli 2020 hat die EU-Kommission Leitlinien zur Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD) veröffentlicht. Die Richtlinie selbst schreibt vor, dass die EU-Kommission nach Konsultation der zuständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten Leitlinien zur Begriffsbestimmung von „Video-Sharing-Plattform-Diensten“ und zu den Verpflichtungen zur Förderung europäischer Werke vorlegen soll.

Die AVMD-Richtlinie weitet bestimmte Vorschriften des audiovisuellen Bereichs auf Video-Sharing-Plattformen sowie auf bestimmte „gemischte“ Dienste wie einige soziale Medien aus, bei denen die Bereitstellung von Videos und audiovisuellen Sendungen zwar nicht der Hauptzweck des Dienstes ist, aber dennoch eine „wesentliche Funktion“ darstellt. In den Leitlinien wird erläutert, welche Dienste nach diesem Kriterium unter die neuen Vorschriften fallen sollen.

Zudem verpflichtet die AVMD-Richtlinie auch Videosharing Dienste einen Anteil von mindestens 30 % europäischer Inhalte in ihren Katalogen zu garantieren und diese Inhalte hervorzuheben. In diesem Zusammenhang wird in den Leitlinien beispielsweise präzisiert wie die Berechnung des Anteils europäischer Werke in den Katalogen der Anbieter von Abrufdiensten erfolgen soll.

07.07.2020
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