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Neue Code of Conducts für SEA und SEO ab 1. August
Die Fokusgruppe Search im BVDW aktualisiert die Selbstverpflichtungen "Code of Conduct Suchmaschinen-Advertising" (SEA) sowie „Code of Conduct Suchmaschinenoptimierung“ (SEO) und ruft Agenturen auf, diese in der aktuellen Fassung zu unterzeichnen.
In den ab dem 1. August gültigen Fassungen rückt die Selbstverpflichtung die Aufklärung der Kunden in den Vordergrund. So wurde der Code of Conduct Suchmaschinen-Advertising in Bezug auf die Dienstleistungstransparenz um die Formulierung von Zieldefinitionen ergänzt. Als Bestandteil der seriösen Arbeitsweise ist die Inhaberschaft des Accounts und der Account-Daten neu aufgenommen und klargestellt. Der Code of Conduct Suchmaschinenoptimierung beinhaltet nun die Komponente "rechtlich unzulässiges Linkmarketing" und verpflichtet zu einer entsprechend transparenten Aufklärung des Kunden in solchen Fällen.
Die Unterzeichnung der Selbstverpflichtungen ist für Mitgliedsunternehmen des BVDW kostenfrei – Nicht-Mitgliedern steht diese gegen eine Lizenzierungsgebühr frei. Bewerber für die SEA- und SEO-Qualitätszertifikate müssen die Selbstverpflichtung unterzeichnet haben, um im Zertifizierungsverfahren berücksichtigt zu werden.