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Neuer Anlauf für Upload-Filter-Regelung: BVDW sieht Meinungsfreiheit in Gefahr
Deutschland und Frankreich unternehmen einen neuen Versuch, die Reform des Urheberrechts unter Beibehaltung der Upload-Filter-Regelung zu erreichen. Der Kompromissvorschlag sieht vor, dass der Upload-Filter im Kern bestehen bleibt und Plattformen verpflichtet werden sollen, vermeintliche Urheberrechtsverletzungen mittels eines sogenannten Upload-Filters zu unterbinden. Die einzige Änderung: Für kleinere Plattformen sollen Ausnahmen gelten. Heute hat der Europäische Rat diesem Kompromissvorschlag zugestimmt und damit den Weg für Trilog-Verhandlungen geebnet. BVDW-Geschäftsführer Marco Junk findet deutliche Worte: „Hiermit bringt der europäische Gesetzgeber Werte in Gefahr, für die wir uns als Staatengemeinschaft in Europa eigentlich mit aller Kraft einsetzen sollten.“ Der aktuelle Kompromiss sei in diesem Zusammenhang nicht ansatzweise eine Verbesserung, so Junk. „Der Ansatz, kleinere Plattformen von diesem Angriff auf die Meinungsfreiheit auszunehmen, ist kaum ernst zu nehmen. Wir appellieren an das Europäische Parlament, sich auf die europäischen Grundsätze zu besinnen und sich dieser Fehlregulierung mit aller Entschlossenheit entgegen zu stellen.“
Bereits im Februar vergangenen Jahres hatten der BVDW, zahlreiche weitere Wirtschaftsverbände sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband in einem offenen Brief klar Stellung bezogen und sich gemeinschaftlich gegen eine geplante europäische Upload-Filter-Regelung ausgesprochen. In einer dazu veröffentlichten Mitteilung des Verbandes warnte Marco Junk: „Inhalte werden dann gar nicht erst eingestellt – das Ende von Kreativität und Vielfalt als Grundlage vieler innovativer Geschäftsmodelle der Digitalen Wirtschaft. Dies ist sicher nicht in unserem Interesse und kann auch nicht im Interesse der EU-Kommission sein. Das NetzDG und der Vorschlag zur Richtlinie über das Urheberrecht zeigen eine bedenkliche Tendenz der Politik auf.“ Dabei hieß es im Entwurf zum Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD: „Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu ‘filtern’, lehnen wir als unverhältnismäßig ab.“