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Offenes WLAN wird digitalen Konsum in Deutschland verstärken

BVDW-Umfrage: Zwei Drittel würden häufiger unterwegs im Netz surfen / Chance für Handel, Medien und Gastronomie

Düsseldorf, 2. Juni 2016 - Mehr News, mehr Streaming, mehr Online-Shopping. Zwei von drei Internetnutzern in Deutschland würden über frei zugängliche WLANs Online-Dienste häufiger nutzen als zuvor. Am stärksten wäre der Anstieg bei Online-Nachrichten (41 Prozent), Messenger-Diensten wie WhatsApp (32 Prozent) und sozialen Netzwerken (22 Prozent) spürbar. Das ergab eine Online-Befragung des Marktforschungsinstituts Toluna im Auftrag des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. unter 1.004 Internetnutzern in Deutschland. Mit der Abschaffung der sogenannten Störerhaftung im deutschen Bundestag könnten solche Nutzerwünsche nun in Erfüllung gehen. Der Paragraph im Telemediengesetz schrieb Betreibern von WLANs bisher eine Haftbarkeit für die Tätigkeiten ihrer Online-Gäste zu.

Der deutsche Bundestag schaffte heute in einer Neuregelung des Telemediengesetzes den darin enthaltenen Abschnitt zur sogenannten Störerhaftung ab. Bislang waren private und nebengewerbliche WLAN-Betreiber für strafrechtliche Online-Aktivitäten ihrer Gäste mit haftbar. Dieses Risiko und der damit verbundene administrative Aufwand waren vielen Restaurants, städtischen Betreibern oder auch Händlern zu groß.

Öffentliches WLAN: Chance für Handel, Medien und Gastronomie

Mit der Abschaffung der Störerhaftung steht öffentlichen WLANs in Deutschland nichts mehr im Wege. Daraus resultiert auch eine unmittelbare Chance für die deutsche Wirtschaft: Am stärksten profitieren deutsche Medienhäuser von frei zugänglichen Drahtlosnetzwerken: 41 Prozent der Internetnutzer würden häufiger Nachrichten lesen - Werbeeinnahmen und Bezahlmodelle könnten hier mehr Umsätze in die Verlagskassen spülen. Von unterwegs häufiger spontan shoppen würden immerhin 20 Prozent der Befragten. Und jeder Sechste (15 Prozent) würde die lokale Gastronomie unterstützen, indem er häufiger aus Cafés und Restaurants arbeitet.

Natürlich profitieren auch rein digitale Geschäftsmodelle spürbar von freien WLANs. Neben Messengern und Social Networks würde jeder fünfte Nutzer (21 Prozent) häufiger Streaming-Angebote wie Musik, Videos oder Podcasts nutzen, Apps herunterladen oder über Voice-over-IP-Dienste wie Skype telefonieren. Insgesamt 62 Prozent der Onliner in Deutschland würden die deutsche Wirtschaft mithilfe öffentlicher Online-Zugänge so ankurbeln. Nur 27 Prozent geben an, dass ihre Nutzung von Online-Diensten weder zu- noch abnehmen würde.

„Längst überfällige Entscheidung"

Der BVDW begrüßt daher das Umdenken auf Bundesebene in Bezug auf die WLAN-Störerhaftung. Für den BVDW fällt damit eine längst überfällige und mit Blick auf die deutsche Wirtschaft logische Entscheidung. BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr (IP Deutschland): „Nach Jahren der Stagnation bestellt die Bundesregierung endlich das Neuland. Führen wir uns den Konflikt einmal vor Augen: Einerseits seit Jahren eine bessere Netzabdeckung mit Onlinezugängen anzustreben, andererseits kleine Netzbetreiber wie Cafébesitzer mit horrenden Abmahnungen zu bedrohen, ist geradezu paradox." Erfahrungen aus anderen EU-Ländern wie auch die Ergebnisse der Online-Befragung zeigen, welches große Potenzial in der Abschaffung der Störerhaftung stecke.

Der BVDW hatte sich in den vergangenen Jahren immer wieder dafür eingesetzt, Anbieter wie Cafés und Hotels haftungsrechtlich mit den sogenannten Access Providern gleichzustellen. Die Umsetzung dieses Appells löste bereits erste Aktivitäten nebengewerblicher Anbieter aus. So denken beispielsweise Kirchen in Deutschland über die Bereitstellung von Hotspots nach.

Weitere Informationen zur WLAN-Störerhaftung:

Der Abschnitt zur Störerhaftung aus dem Telemediengesetz stellte eine große Hürde für private und nebengewerbliche WLAN-Betreiber dar. Wer zusätzlich zu seinen Dienstleistungen einen Online-Zugang anbot, haftete für die Nutzung seiner Online-Gäste. Rechtssicherheit schaffte ein Authentifizierungsprozess, mit dem der einzelne Nutzer auch später noch identifiziert werden konnte. Der damit verbundene finanzielle und administrative Aufwand war vielen Restaurants, städtischen Betreibern oder auch Händlern zu groß. Dies kritisierte auch der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in einem Gutachten im März dieses Jahres. Der deutsche Bundestag schaffte daraufhin am 2. Juni 2016 in einer Neuregelung des Telemediengesetzes den darin enthaltenen Abschnitt zur Störerhaftung ab.

Download Foto Thomas Duhr

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02.06.2016
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