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Statement der Unit AdTechnology zur neuen „Standard Ad Unit“
Um der weiter anhaltenden Mobile Transition Rechnung zu tragen, war die Einführung der Flex Ads der folgerichtige und zu begrüßende Schritt. Bedauerlich ist, dass keine Einigung über den cross device-Einsatz der definierten Werbeformate erzielt werden konnte. Dieses Ziel werden wir im Dialog mit dem IAB, zumindest für den deutschen Markt, weiter forcieren.
Zudem sehen wir den dringenden Bedarf eindeutiger zu spezifizieren, wann der Subload-Anteil eines Werbemittels nachgeladen werden darf; insbesondere, wenn sich das Werbemittel, gekapselt von der Trägerwebseite, in einem iFrame befindet. Zudem fehlen unsers Erachtens die Restriktion, dass nach Abschluss des Initialloads bereits der Werbeinhalt visuell erfassbar sein muss und die Messungen der Werbemittel-KPIs zu starten sind. Bezüglich der Berechnung der Dateigewichte unterstützen wir das Verwenden und entsprechende Herausrechnen von zentralen Bibliotheksdateien sowie die additive Hinzunahme aller anhängigen Skripte, wie beispielsweise zur Adverifikation. Letzteres sollte in der Guideline noch klarer herausgestellt werden.
Für den operativen Einsatz solcher Flex Ads müssen dringend Identifier Regelungen zur Erkennung des exakten Werbemittelformats sowie exakte Definitionen der sogenannten Data Attribute, zur Kommunikation zwischen Werbeplatzierung und Werbemittel (beispielsweise werbeformspezifische, maximale Höhen- oder Breitenbegrenzungen), nachgezogen werden.
In der weiteren Arbeit werden wir für alle im deutschen Markt existierenden Werbeformate entsprechende Transitionlisten mit den korrespondierenden Spezifikationen erarbeiten, um den sukzessiven Übergang von den Adsize-bestimmten Werbeformaten hin zu den Flex Ads zu erleichtern. Da die Flex Ads Guideline auch eine Kalkulationsformel beinhaltet, können zusätzliche, für den deutschen Markt relevante, Werbeformate dem Portfolio hinzugefügt werden.
Durch die stringente Fortsetzung des IAB LEAN-Ansatzes sowie der Regularien gemäß der Coalition for better Ads werden wir im weiteren Verlauf die derzeitigen An- und Auslieferrestriktionen für Video Ads sowohl im Instream- als auch Inpage-Einsatz entsprechend angleichen.
Für die zusätzlich in der Guideline angegebenen Definitionen zu Z-Indizes, Native Ads und New Media Experiences, wie Emoji, 360-Grad Ads sowie Virtual Reality konnten wir zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Bewertung vornehmen.