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Stellungnahme der Bundesregierung zum KI-Weißbuch der EU
Es ist erfreulich, dass die Bundesregierung wiederholt vor einem zu großen Erfüllungsaufwand, der Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen oder Innovationshemmnissen warnt. Gleichzeitig macht sie jedoch Vorschläge, die zum Teil über die Regulierungskriterien der EU-Kommission hinausgehen.
Dazu zählen u.a. die Forderungen nach
- differenzierteren Kriterien für die Klassifikationsschemata für hochriskante KI-Anwendungen
- zusätzlichen Grundsätzen und Prinzipien für die Beurteilung der Anforderungen für die Klassifizierung
- Nachhaltigkeit und Energieeffizienz als Bewertungsfaktoren
- einem Register und einer Meldepflicht für hochriskante KI-Anwendungen
- einer Konformitätsbewertung bereits im Verkehr befindlicher Produkte
- die Unterstützung eines freiwilligen Gütesiegels für KI-Anwendungen ohne hohes Risiko
Die praktische Umsetzbarkeit der Anforderungen sowie die Rechtssicherheit der Unternehmen könnten dadurch gefährdet werden.
Aus diesem Grund wird sich das KI-Lab des BVDW am heutigen 16. Juli 2020 von 9:30-11:00h virtuell zusammensetzen und beginnen eigene Lösungsvorschläge für eine KI-Regulierung erarbeiten. Im Fokus stehen zunächst:
- Klassifikationsschemata und -anforderungen an hochriskante KI-Anwendungen: dazu werden u.a. die Ethical Guidelines for Trustworthy AI der High-Level Expert Group von 2019 überarbeitet.
- Haftungsfragen (zivilrechtlich und in der Produkthaftungsrichtlinie): die Abstimmung im JURI-Ausschuss soll bereits im September erfolgen.
Wer daran mitarbeiten möchte, kann sich gerne an Dr. Anna Dietrich wenden (dietrich[at]bvdw.org).
Das Follow-Up der EU-Kommission zum KI-Weißbuch ist derzeit für das 1. Quartal 2020 geplant. Hierfür sieht die derzeitige Timeline der KI-Regulierung auf EU-Ebenefolgende Meilensteine vor:
- bis Ende September 2020 Abstimmung aller Berichte in den Ausschüssen
- bis Ende Oktober 2020 Annahme auf Plenarebene
- Neufassung des Koordinierten Plans für KI bis Ende 2020
- Überarbeitung Aktionsplan für digitale Bildung
- Überarbeitung der Leitlinien für eine vertrauenswürdige KI durch die Hochrangige Expertengruppe (auf Basis der Leitlinien von April 2019)
- Rechtsvorschriften adaptieren und z.T. neu entwickeln mit dem Ziel, eine Zersplitterung des Binnenmarktes zu vermeiden
- Anpassung der bestehenden Konformitätsbewertungsverfahren der EU (vgl. Beschluss 768/2008/EG, besonders Artikel 4-6) an die Besonderheiten von KI (siehe auch den Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU „Blue Guide“)