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US-Regierung stellt klar: Rechtsgrundlage für Datentransfer zwischen EU und USA bleibt bestehen

In einem offiziellen Brief an die Europäische Kommission hat das US-Justizministerium klargestellt, dass das Dekret zur Verschärfung der Einwanderungsbestimmungen der Trump-Regierung die lange verhandelten Regeln über den Datentransfer zwischen EU und den USA nicht beeinträchtigt. Durch eine am 25. Januar 2017 unterzeichnete Exekutivanordnung hatte der US-Präsident pauschal den Schutz persönlicher Daten für Personen ohne US-Staatsbürgerschaft oder ohne legalen Aufenthaltsstatus in den USA eingeschränkt. Die Gleichbehandlung zwischen US-Bürgern und solchen der EU-Mitgliedsstaaten ist aber ein Kernelement des sog. EU-U.S. Privacy Shields. Dies Abkommen ist aber nach der ausdrücklichen Klarstellung des US-Justizministeriums von der genannte Exekutivanordnung des Präsidenten nicht betroffen.

28.02.2017
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