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Von CSA und DSGVO: So gelingt modernes E-Mail-Marketing
„Das moderne E-Mail-Marketing muss sowohl technische als auch rechtliche Ansprüche erfüllen, um seinen Platz im Marketing-Mix zu behaupten“, erklärt André Görmer (Mapp Digital), Vorsitzender der Fokusgruppe E-Mail im BVDW. Die Fokusgruppe E-Mail hat ein Paper verfasst, das diese Grundlagen erklärt. Dabei kam zum Beispiel heraus, dass Unternehmen nicht auf DNS*-basierte Authentifizierungen und DNS-Reportings verzichten sollten.
Rechtliche Grundlagen
Eine Einwilligung des Adressaten ist nicht erst seit der DSGVO sowohl datenschutz- als auch wettbewerbsrechtlich grundsätzlich erforderlich, wenn es darum geht, Werbe-E-Mails zu versenden. „Die Einwilligung muss protokolliert und jederzeit widerrufbar sein. Sie muss auch jederzeit abrufbar sein“, erklärt André Görmer. Direktwerbung ohne explizite Zustimmung sei nur erlaubt, sofern der Adressat seine E-Mail-Adresse bereits zu einem anderen Zeitpunkt, etwa beim Kauf, freiwillig übermittelt hat und dabei über anschließende Werbemaßnahmen aufgeklärt wurde.
Die Abmeldung muss so einfach sein wie die Anmeldung und darf nicht ignoriert werden. Im Anschluss gilt es, die E-Mail-Adresse sofort aus der Verteilerliste zu löschen.
Um die technischen und rechtlichen Grundlagen sicherzustellen, empfiehlt der BVDW E-Mail-Marketing-treibenden Unternehmen die Teilnahme an dem Positivlisten-Projekt Certified Senders Alliance (CSA). BVDW-Mitglieder erhalten bei der CSA einen Rabatt von 20 Prozent.
*Domain Name System, Dienst von IP-basierten Netzwerken