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Wirtschaft und Verbraucherschützer sind sich einig: Upload-Filter würden zur vorauseilenden Zensur führen
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V., weitere Wirtschaftsverbände sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband sind sich darüber einig, dass die europäische Upload-Filter-Regelung verhindert werden muss. Daher haben die Organisationen einen gemeinsamen offenen Brief verfasst.
Im Entwurf zum Koalitionsvertrag heißt es: „Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu ‘filtern’, lehnen wir als unverhältnismäßig ab.“ Der BVDW und die Partner-Vertreter aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und der Internetkultur bitten darum, dieses Anliegen nachdrücklich zu unterstützen.
Denn davon unbeirrt schlägt die Europäische Kommission in ihrem Entwurf der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (COM(2016) 593 final) vor, Plattformen, die Inhalte Dritter speichern, zu verpflichten, vermeintliche Urheberrechtsverletzungen mittels eines sogenannten Upload-Filters zu unterbinden, bevor die Inhalte auf die Plattform hochgeladen werden. Damit geht eine Umkehr der bewährten Haftungsprinzipien aus der E-Commerce-Richtlinie einher. Dies hätte gesellschaftlich und wirtschaftlich verheerende Folgen.
Sollte die Betreiberhaftung in dieser Form ausgeweitet werden, werden klare Anreize gesetzt, um auch solche Inhalte zu blockieren, die rechtmäßig eingestellt wurden (Overblocking). Marco Junk, Geschäftsführer des BVDW, sagt: „Overblocking ist heute schon Realität, das zeigen erste Erfahrungen mit dem NetzDG (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) in Deutschland. Sollte das Haftungsprivileg für Plattformen durch die EU-Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt abgeschafft werden, kommt die vorauseilende Selbstzensur. Inhalte werden dann gar nicht erst eingestellt – das Ende von Kreativität und Vielfalt als Grundlage vieler innovativer Geschäftsmodelle der Digitalen Wirtschaft. Dies ist sicher nicht in unserem Interesse und kann auch nicht im Interesse der EU-Kommission sein. NetzDG und der Vorschlag zur Richtlinie über das Urheberrecht zeigen eine bedenkliche Tendenz der Politik auf.“
Die freie Entfaltung und Kreativität im Rahmen der Ausnahmen (Schrankenregelungen) des Urheberrechts sowie die Vielfalt von Inhalten insgesamt im Internet wären durch den Vorschlag zur Richtlinie bedroht. Den Uploads der Nutzerinnen und Nutzern würde eine Zensurinfrastruktur vorgeschaltet. Der vollständige offene Brief ist hier nachzulesen.