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Zur länderübergreifenden Datenschutzprüfung von Tracking: Digitale Wirtschaft muss eingebunden werden

In dieser Woche veröffentlichten mehrere deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden erste Zwischenergebnisse zu einer im vergangenen Herbst durchgeführten länderübergreifenden und gemeinsam koordinierten Datenschutzprüfung, an der elf der 16 Landesdatenschutzaufsichtsbehörden teilnahmen. Die Prüfung erstreckte sich auf Webseiten von Medienunternehmen und hatte insbesondere das Tracking zu Werbezwecken zum Gegenstand.

Die Datenschutzaufsichtsbehörden stellten nun fest, dass datenschutzrechtlich noch Nachbesserungsbedarf bestehe, etwa bei der Ausgestaltung von Einwilligungsbannern. So solle nach Ansicht der elf Landesdatenschutzbehörden auf der ersten Ebene eines Einwilligungsbanners auch eine Schaltfläche für ein Ablehnen zum Setzen von Cookies von den Webseitenbetreibern bereitgestellt werden. Die Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) sieht jedoch keine Pflicht vor, wonach auf der ersten Ebene eines Einwilligungsbanners eine „Ja-/Nein-Abfrage“ vorgenommen werden muss. Auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) fordert dies nicht, sondern geht einen anderen Weg. Danach dürfen die Auswahlmöglichkeiten nicht „ungebührlich beeinträchtigen“. Andere deutsche und europäische Aufsichtsbehörden schließen sich dieser Forderung ebenfalls nicht an. Die Forderung eines sogenannten „Ablehn-Buttons“ dürfte bereits vor diesem Hintergrund nicht haltbar sein.

Der BVDW sieht besonders kritisch, dass es weder unter den insgesamt 18 Datenschutzaufsichtsbehörden in Deutschland noch unter den Datenschutzaufsichtsbehörden der 27 Mitgliedstaaten in Europa einheitliche Anforderungen seitens der Datenschutzaufsichtsbehörden zu zentralen Fragestellungen dieses Themas gibt. Dies hemmt nicht nur Innovationen und Investitionen der Digitalen Wirtschaft, sondern sorgt auch für starke Wettbewerbsverzerrungen und ist für werbefinanzierte Digitalangebote, wie gerade der Medien und Presse, existenzgefährdend. Der BVDW fordert von den Datenschutzaufsichtsbehörden daher praxisgerechte, einheitliche und vor allem für die Wirtschaft tragfähige Interpretationen der DSGVO. Hier muss die Digitale Wirtschaft eingebunden werden.

Der BVDW setzt sich seit Jahren intensiv und eingehend mit Daten- und Privatsphärenschutz auseinander. Auch wenn mitunter erhebliche Rechtsunsicherheiten durch unterschiedliche Interpretationen der DSGVO bestehen, werden Investitionen und Innovationen, die mit hohen Kosten verbunden sind, getätigt, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Die Digitale Wirtschaft und der BVDW erarbeiten und stellen für Nutzer Lösungen zu zahlreichen Datenschutz- und Privatsphärenschutzthemen bereit. Interpretationen der DSGVO und Kritik sollten mit angemessenen Lösungsvorschlägen verbunden werden, unbegründete oder nicht haltbare Interpretationen und Kritik sollte zur Vermeidung von weiteren Unsicherheiten vermieden werden. Der BVDW bekräftigt erneut, dass er den deutschen und europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden weiterhin für Gespräche zur Verfügung steht, um gemeinsam tragfähige Lösungen für das Tracking zu erarbeiten.

 

02.07.2021
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