BVDW-Webinar - Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchg) in der Praxis – Aktuelle Situation, Praxisbericht, Ausblick
Am 2. Juli 2023 ist nach der europarechtlichen Umsetzungsfrist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchg) in Deutschland in Kraft getreten. Im Webinar möchten wir Ihnen als Mitglieder aufzeigen, was Sie als Unternehmen beachten müssen, wer ein internes Hinweisgebersystem installieren muss und wie mit Meldungen umgegangen werden sollte. Der Fokus liegt auf der praktischen Umsetzung und den konkreten Auswirkungen auf die eigenen Abläufe im Unternehmen.
Das Gesetz soll Hinweisgebern bei der Meldung von Verstößen schützen und verpflichtet Unternehmen dazu, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Über das Hinweisgebersystem können insbesondere Beschäftigte Hinweise zu Ethik-, Compliance- und Gesetzesverstößen im Unternehmen melden, etwa aus den Bereichen Korruption, Bestechung, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.
Für die Einrichtung des Hinweisgebersystems gelten je nach Unternehmensgröße verschiedene Fristen. Unternehmen ab 250 Beschäftigten müssen das Hinweisgeberschutzgesetz seit dem 02.07.2023 umgesetzt haben. Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten hingegen, haben bis zum 17.12.2023 Zeit.
Inhalte des Webinars
Hintergrund
- Bisherige Rechtslage und Gesetzgebungsverfahren
- Sinn und Zweck der Gesetzgebung
- Zentrale Inhalte des Hinweisgeberschutzgesetz
Anwendungsbereich
- Meldestellen und Meldekanäle
- Offenlegungspflichten
- Schutzsysteme und Sanktionen
Tips für die Praxis Checkliste
- Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen
- Umgang mit Meldungen
- Externe Dienstleister als Teil der Lösung
Das Webinar richtet sich an Geschäftsführer, Compliance-Verantwortliche und alle Beschäftigten im Unternehmen, welche sich mit der Umsetzung des HinSchg auseinandersetzen. Es wird ein besonderer Fokus auf Praxisbeispiele und auf die Fragen der Teilnehmer gelegt. Technische oder rechtliche Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Speaker
David Pfau
Head of Data & Privacy, conreri digital development GmbH
Marin Zimaj
Rechtsanwalt, DITAR legal Rechtsanwaltskanzlei