HYGIENEREGELN 31. BVDW-MITGLIEDERVERSAMMLUNG, 28.09.2021, SPREESPEICHER, BERLIN
Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Hygieneregeln für die 32. BVDW-Mitgliederversammlung am 13.12.2021. Bitte beachten Sie, dass sich diese Regeln aufgrund lokaler Vorgaben bis zur Mitgliederversammlung ändern können.
Digitaler Impf- bzw. Genesenennachweis
Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zur 32. BVDW-Mitgliederversammlung nur mit gültigem digitalen Impf- bzw. Genesenennachweis möglich ist, wobei der Genesenennachweis nicht älter als 6 Monate sein darf.
Anwesenheitsdokumentation und Kontaktnachverfolgung
Wie schon nach Ihrer Anmeldung zur 32. Mitgliederversammlung abgefragt, erheben wir Ihre privaten Kontaktdaten für die etwaige Nachverfolgung für den Fall, dass im Nachgang der Mitgliederversammlung ein Infektionsfall auftreten sollte. Bitte übermitteln Sie diese Daten bereits vorab an mitgliederbetreuung[at]bvdw.org. Sollten Sie dies nicht tun, fragen wir die Daten vor Ort ab, was zu Verzögerungen beim Einlass führen kann. Ohne Angabe der Kontaktdaten kann kein Einlass zur Veranstaltung gewährt werden.
Sie können zusätzlich über die Corona-Warn-App vor Ort einchecken. Sofern Sie die Corona-Warn-App installiert haben, machen Sie bitte von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Regelungen vor Ort
Innerhalb der Veranstaltungsräumlichkeiten ist eine medizinische Maske zu tragen, am Platz darf diese abgelegt werden. Bitte beachten Sie, dass wir je nach Stand der lokalen Regelungen am 13.12. ggf. feste Plätze zuweisen müssen.
Bitte leisten Sie den Anweisungen des Personals vor Ort folge. Das Verfahren für Wortmeldungen wird Ihnen – nebst weiteren Regelungen und dem Wahlverfahren – zu Beginn der Veranstaltung erläutert.
Die bekannten Regelungen wie Abstandsregeln, Hust- und Niesetikette, Verhalten bei Krankheitssymptomen etc. gelten selbstverständlich auch auf der Mitgliederversammlung – siehe dazu auch nachfolgende Übersicht.