Das neue Verpackungsgesetz - Was jetzt auf Onlinehändler zukommt

In Deutschland fallen 18,6 Millionen Tonnen Verpackungsmüll pro Jahr an. Am 1. Januar 2019 ist es so weit: mit dem Verpackungsgesetz, kurz VerpackG, soll die Umwelt entlastet werden.

Ziel des Gesetzes

„[...] die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern.“ Insbesondere sollen mehr Wertstoffe recycelt werden.

Für wen gilt das Gesetz?

Für sämtliche Hersteller, die eine mit Ware befüllte Verpackung gewerbsmäßig in Deutschland in den Verkehr bringen. Also auch Onlinehändler.

Was müssen Onlinehändler jetzt machen?

Schon jetzt müssen sich alle Händler, die Verpackungen in Umlauf bringen, an dualen Systemen beteiligen. Künftig können sich Unternehmen nur noch mit einer Registrierungsnummer daran beteiligen. Diese bekommt ein Händler online bei der neu geschaffenen Zentralen Stelle.

Spätestens ab dem 1. Januar 2019 müssen alle Hersteller registriert sein und der Zentralen Stelle mitteilen, bei welchem dualen System er beteiligt ist. Wir empfehlen, sich schon jetzt registrieren zu lassen.

Kann ich die Kosten vorher berechnen?

Natürlich. Etliche Dienstleister bieten online die Lizenzierung und Registrierung der Verpackungen an, z.B. www.VerpackGo.de vom Betreiber des Grünen Punkts. Dort können Sie über einen Lizenzrechner die Kosten für ihre Verpackungen berechnen und erfahren, welche Arten von Verpackungen betroffen sind.

Unsere Empfehlung

Activate von Reclay hat sich auf kleinere Kunden und Online-/Versandhändler spezialisiert. Die Lizenzierung von kleinsten Verpackungsmengen kann bereits mit wenigen Euro erledigt werden! Es gibt keine Mindestmengen oder Mindestgebühren und Sie werden nicht über einen längeren Zeitraum vertraglich gebunden.
Erhalten Sie zum 25%-Frühlizenzierer-Rabatt einen zusätzlichen Rabatt von 8% mit dem Code: ITKMA2019

zur Website von activate

12.12.2018
Kommentare (0)
Kommentar senden