Digitale Sprechstunde am 05.09.2023: DSGVO-Geldbußen gegen Unternehmen – Änderung der Voraussetzungen der Zurechenbarkeit von Pflichtverstößen?

DSGVO-Geldbußen gegen Unternehmen – Änderung der Voraussetzungen der Zurechenbarkeit von Pflichtverstößen?

Digitale Sprechstunde zum Thema: DSGVO-Geldbußen gegen Unternehmen – Änderung der Voraussetzungen der Zurechenbarkeit von Pflichtverstößen?

Wir wollen Sie mit unserer juristischen Expertise unterstützen: Nutzen Sie daher die Sprechstunde von Schürmann Rosenthal Dreyer Rechtsanwälte und erfahren Sie, welche rechtlichen Herausforderungen Unternehmen aktuell zu bewältigen haben und worauf es ankommt. Thematik der nächsten Sprechstunde: DSGVO-Geldbußen gegen Unternehmen – Änderung der Voraussetzungen der Zurechenbarkeit von Pflichtverstößen?

Dienstag, 05. September 2023 | 09:00 – 10:00 Uhr
DSGVO-Geldbußen gegen Unternehmen – Änderung der Voraussetzungen der Zurechenbarkeit von Pflichtverstößen?


Thema:
Der EuGH wird in Kürze ein für die Zurechnung von datenschutzrechtlichen Bußgeldern entscheidendes Urteil verkünden. Im Rahmen eines Verfahrens zwischen der Deutsche Wohnen SE und dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) und dem anschließenden Gerichtsverfahren stellte sich die Frage, ob Unternehmen unmittelbar für datenschutzrechtliche Verstöße haften, ohne dass individuelle Verstöße von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nachgewiesen oder der Geschäftsleitung zugerechnet werden müssen. Stattdessen wird erwogen, dass bereits eine zurechenbare objektive Pflichtverletzung des Unternehmens für Sanktionen ausreichen soll. Dies könnte es den Behörden künftig erleichtern, Bußgelder in größerem Umfang zu verhängen.

Unsere digitale Sprechstunde wird Ihnen anhand einer fundierten Analyse die rechtlichen Hintergründe und die möglichen Auswirkungen auf Unternehmen und zukünftige Bußgeldverfahren erläutern.

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Tel.: +49 (0)30 213 002 80
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Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung und Teilnahme!

08.08.2023
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