Digitale Sprechstunde am 30.11.2022: Wenn Datenschutzvorfälle zu Schadensersatzansprüchen werden – wie begegnen Unternehmen Risiken und Herausforderungen?
30. November 2022 | 09:00 – 10:00 Uhr
Update KI-Verordnung: So können Unternehmen sich schon jetzt auf das Gesetz vorbereiten
Thema:
Die Arbeit an der geplanten KI-Verordnung nimmt Fahrt auf. Wahrscheinlich schon Anfang kommenden Jahres werden EU-Parlament, -Ministerrat und -Kommission mit dem offiziellen Trilog beginnen und die finale Fassung verhandeln. Es ist gut möglich, dass sie noch im selben Jahr eine Einigung erzielen werden. Nicht zuletzt der kürzlich vorgestellte Entwurf zu einer KI-Haftungsrichtlinie unterstreicht, dass Unternehmen sich bereits jetzt auf die kommende KI-Regulierung vorbereiten sollten. Viele Firmen sind sich möglicherweise nicht bewusst, dass sie mit Anwendungen arbeiten, die unter den Anwendungsbereich der KI-Verordnung fallen. In unserer digitalen Sprechstunde werden wir darum erörtern, was Künstliche Intelligenz im Sinne der Verordnung ist. Zudem wird ein Überblick über die Regelungen der KI-VO gegeben. Schließlich zeigen wir auf, wie Unternehmen auf bereits bestehende Prozesse zurückgreifen können. Insbesondere können Synergien hergestellt werden, indem der Umgang mit den Herausforderungen aus der KI-VO in bestehende Compliance-Systeme aus dem Datenschutz integriert wird.
Wann & Wo?
Mittwoch, 30. November 2022 | 09:00 – 10:00 Uhr per Videokonferenz
Anmeldung:
Ihre Zusage nehmen wir gerne entgegen per:
E-Mail: event@srd-rechtsanwaelte.de
Telefon: +49 (0)30 213 00 28 – 0
Website: Digitale Sprechstunde
Die Teilnahme an unserer digitalen Sprechstunde ist für Sie komplett kostenlos.
Wissenstransfer live: Wir beantworten Ihre Fragen!
Senden Sie uns Ihre Fragen gerne vorab an event[at]srd-rechtsanwaelte.de. Um allen Teilnehmern den größtmöglichen Mehrwert zu bieten, weisen wir Sie darauf hin, dass wir in der Sprechstunde Themen bevorzugen, die für das gesamte Netzwerk relevant sind.
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