Digitaler Frühstücks-Workshop am 02.11.2021: Die neuesten Entwicklungen zu Datentransfers in Drittländer

Die neuesten Entwicklungen zu Datentransfers in Drittländer

Die neuesten Entwicklungen zu Datentransfers in Drittländer

Unsere Frühstücks-Workshops finden bis auf weiteres digital statt. Nutzen Sie unseren kostenlosen Frühstücks-Workshop und erfahren Sie, welche rechtlichen Herausforderungen Unternehmen aktuell zu bewältigen haben und worauf es jetzt ankommt. Thematik des Frühstücks-Workshop sind die neusten Entwicklungen zu Datentransfers in Drittländer!

02. November 2021 | 09:00 – 10:30 Uhr
Die neuesten Entwicklungen zu Datentransfers in Drittländer

Thema:
Auch mehr als ein Jahr nach dem „Schrems II“-Urteil und den kürzlich veröffentlichten neuen Standardvertragsklauseln (SCC) sind bei Datenübermittlungen in Drittstaaten noch viele Fragen ungeklärt. Welche Maßnahmen können Unternehmen treffen, um Datentransfers rechtskonform zu gestalten? Was sagen die Datenschutzbehörden? Und was ändert sich durch die neuen SCC? Die Antworten auf diese und weitere Fragen geben wir in unserem digitalen Frühstücks-Workshop zum Thema Datentransfers in Drittländer.

Wann und Wo?
Dienstag, 02.11.2021 | 09:00 – 10:30 Uhr per Videokonferenz

Referenten: 
Raphael Jünemann & Thomas Weber

Anmeldung:
Ihre Anmeldung zu unseren Online-Events nehmen wir gern online über unser Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch entgegen. Die Teilnahme ist für Sie kostenlos.

Webseite: https://www.srd-rechtsanwaelte.de/fruehstuecks-workshop/

Mail: marketing[at]srd-rechtsanwaelte.de

Tel.: +49 (0)30 213 002 80

Zugangsdaten sowie technischen Hinweise erhalten Sie einen Tag vor der Online-Veranstaltung per E-Mail.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

18.10.2021
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