Health & Law Netzwerktreff: Neue IT-Sicherheitsanforderungen im Gesundheitswesen

Health & Law Netzwerktreff zum Thema IT-Sicherheitsanforderungen im Gesundheitswesen

Health & Law Netzwerktreff zum Thema IT-Sicherheitsanforderungen im Gesundheitswesen

Dialog, Diskussion, Wissenstransfer: Treffen Sie Branchenkollegen und Rechtsexperten im digitalen Netzwerktreff und tauschen Sie sich zu den Themen Gesundheit & Recht aus! Thematik des kommenden Health & Law Netzwerktreffs sind die neuen IT-Sicherheitsanforderungen im Gesundheitswesen.

29. März 2022 | 09:00 – 10:30 Uhr
Neue IT-Sicherheitsanforderungen im Gesundheitswesen

Mit Einführung des sogenannten Patientendatenschutzgesetzes bestehen seit Beginn dieses Jahres neue gesetzliche Anforderungen an die Informationssicherheit in Krankenhäusern, MVZ und Arztpraxen. Für Krankenhäuser besteht nach § 75c SGB V ungeachtet ihrer Größe die Pflicht zur Umsetzung eines „branchenspezifischen Sicherheitsstandards“ (B3S), soweit sie nicht ohnehin als Betreiber Kritischer Infrastrukturen angemessene technische Vorkehrungen zu treffen haben. MVZ und Arztpraxen müssen nach § 75b SGB V die Vorgaben aus der „Richtlinie über die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit“ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung beachten. Auch IT-Dienstleister werden mit diesen Anforderungen an die IT-Sicherheit konfrontiert, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit mit der IT-Infrastruktur der genannten Einrichtungen in Berührung kommen. Die zur Umsetzung erforderlichen Maßnahmen können nach dem Krankenhauszukunftsgesetz gefördert werden. In unserem Health & Law Netzwerktreff geben wir einen Überblick über die neuen Anforderungen der IT-Sicherheit und die Möglichkeiten zur Förderung entsprechender Maßnahmen.

Wann & Wo?
Dienstag, 29. März 2022 | 09:00 – 10:30 Uhr | Videokonferenz über Microsoft Teams

Wen treffen Sie?
Management und Entscheider in Krankenhäusern, Pharma-Unternehmen und Sozialen Diensten, Datenschutzbeauftragt sowie alle, die sich mit Fragen und Lösungen von Health im Kontext von Datenschutzrecht intensiv auseinandersetzen möchten.

Gemeinschaftliches Event mit unserem Partnerunternehmen ISiCO Datenschutz GmbH.

Anmeldung:
Ihre Anmeldung zu unseren Online-Events nehmen wir gern online über unser Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch entgegen. Die Teilnahme ist für Sie kostenlos.

Webseite: https://www.srd-rechtsanwaelte.de/health-law-netzwerktreff/

E-Mail: event[at]srd-rechtsanwaelte.de

Tel.: +49 (0)30 213 002 80

Zugangsdaten sowie technische Hinweise erhalten Sie einen Tag vor der Online-Veranstaltung per E-Mail.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

17.03.2022
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