Mitgliedernews: DPMA beschließt Löschung der Wortmarke „Black Friday“
In den vergangenen zwei Jahren hielt die Marke die deutsche Handelsbranche in Atem und sorgte für einige Verunsicherung bei Einzelhändlern und Onlineshops. Denn ein chinesisches Unternehmen übernahm im Oktober 2016 die Rechte an der bereits 2013 eingetragenen, aber bis dahin ungenutzten Wortmarke „Black Friday“ und begann unmittelbar damit, Händler und Portale abzumahnen, die den Begriff, anlässlich des aus den USA bekannten Sonderverkaufstags, für ihre Rabattaktionen nutzten oder über solche berichteten. Auch Black-Friday.de erhielt eine Abmahnung und reichte daraufhin im Oktober 2016 umgehend einen Löschungsantrag aufgrund absoluter Schutzhindernisse (§ 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 und/oder 3 MarkenG) beim Deutsche Patent- und Markenamt ein. In der Folge beantragten zudem 14 weitere Parteien die Löschung der zweifelhaften Wortmarke.
Von den insgesamt 15 eingereichten Löschungsanträgen wurden nun 13 beschlussfähige Verfahren vom DPMA in einem Verfahren verbunden und einheitlich entschieden. Der Beschluss zur Löschung der Wortmarke 302013057574 bestärkt uns in unserer Überzeugung, dass es sich beim Begriff „Black Friday“ um eine rein beschreibende Bezeichnung handelt, die jedem Händler zur Bewerbung der eigenen Rabattaktionen zur Verfügung stehen sollte.
Löschung ist noch nicht rechtskräftig
Wir rechnen damit, dass die chinesische Markeninhaberin die Entscheidung des DPMA nicht ohne Widerstand hinnehmen wird, sondern Beschwerde beim Bundespatentgericht (BPatG) einlegt. Mit einer Entscheidung des Bundespatentgerichts wäre nicht vor 2019 zu rechnen. In letzter Instanz könnte diese dann noch vor dem Bundesgerichtshof angefochten werden.