Mitgliedernews: „Ein Versprechen für Transparenz und Datensicherheit”

Vertrauen ist gut, Selbstverpflichtung ist besser: Der Digital-Daten-Vermarkter Q division zählt seit Januar 2017 zu den Unterzeichnern des Code of Conduct Programmatic Advertising im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Der Selbstverpflichtungsvertrag definiert Verhaltensregeln für alle Teilnehmer des Programmatic-Advertising-Markts. Im November stellte die Fokusgruppe Programmatic Advertising im BVDW das Papier gemeinsam mit 40 Unterzeichnern aus dem Verband vor.

Vertrauen ist gut, Selbstverpflichtung ist besser: Der Digital-Daten-Vermarkter Q division zählt seit Januar 2017 zu den Unterzeichnern des Code of Conduct Programmatic Advertising im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Der Selbstverpflichtungsvertrag definiert Verhaltensregeln für alle Teilnehmer des Programmatic-Advertising-Markts. Im November stellte die Fokusgruppe Programmatic Advertising im BVDW das Papier gemeinsam mit 40 Unterzeichnern aus dem Verband vor.

 

Der Code of Conduct ist aus Sicht von Gerald Banze, Geschäftsführer Q division, eine notwendige Vertrauensoffensive im Markt für automatisierte Werbung: „Der deutsche Programmatic-Advertising-Markt ist mit seiner Vielzahl an Marktteilnehmern und Mechaniken hochgradig komplex. Das begünstigt Grauzonen und Misstrauen. Ein Code of Conduct schafft bei allen Marktteilnehmern Verbindlichkeit und Vertrauen.“

 

Wie entscheidend Letzteres für den Datenkauf ist, belegte jüngst die Studie „Targeting auf Nutzerdaten: Status Quo der programmatischen Online-Werbung“ von Q division. Der Befragung zufolge ist Vertrauen in den Datenanbieter für 97 Prozent der Werbungtreibenden und Mediaplaner das Auswahlkriterium für einen Dienstleister. Erst an vierter Stelle ist der Preis eines Datensatzes ausschlaggebend. Die Haltung, Qualität höher zu priorisieren als den Preis, fußt auf den Erfahrungen, die der deutsche Datenmarkt besonders zu Beginn mit minderwertigen Daten-Angeboten gemacht hat.

 

Dem trägt Q division seit der Gründung 2016 mit seinem Angebot und nun auch mit der Selbstverpflichtung Rechnung, betont Geschäftsführer Gerald Banze: „Unser Datenangebot besaß schon immer eine hohe Qualität und Verbindlichkeit. Wir vermarkten nur Digital-Daten mit einem Alter von maximal zwei Wochen, legen dem Werbungtreibenden Datenherkunft und -art offen und garantieren dem Lieferanten einen Schutz seiner Datenhoheit. Der Code of Conduct ist für uns ein offizielles Zeichen gegen undurchsichtige Angebote am Markt, ein Versprechen für die Transparenz und Sicherheit unseres Datenpools und eine Fairness-Garantie in der Abrechnung.“

17.01.2017
Kommentare (0)
Kommentar senden