Mitgliedernews: Mit klarer Botschaft erfolgreich im Digital-Marketing

In regelmäßigen Abständen taucht ein neuer Social Media-Kanal in der Digitalbranche auf. Je nach Zielgruppe und Kommunikationsziel eignet sich Facebook, Snapchat, Instagram oder die Kooperation mit Influencern zur Vermarktung der eigenen Marke. Was jedoch vor der Wahl des Kanals viel wichtiger ist, ist die Botschaft, die ein Unternehmen an den Kunden tragen will, zu identifizieren.


Botschaft in Inhalt mit Mehrwert integrieren


Konsumenten suchen nach Inhalten, die ihnen interessante und neue Erkenntnisse liefern. Sie wünschen sich, über ein Produkt zu erfahren, welcher Vorteil sich durch den Kauf ergibt. Diesen Unique Selling Point müssen Unternehmen herausstellen und ihn schließlich über Empfehlungsmarketing an den Konsumenten bringen.

Gelingt es Influencer von einem Produkt zu überzeugen, so sprechen diese darüber und teilen ihre Erfahrungen mit der Community. Die Umsätze der Unternehmen, die diese Strategie bereits umgesetzt haben, steigerten sich kurz nach der Empfehlung erheblich.

Eine Maßnahme, die ebenso erfolgreich vom Kunden angenommen wird wie eine Empfehlung, ist aus den Kundenwünschen neue Produkte zu entwickeln.

Die Auswertung der Daten, die über die verschiedenen Kanäle zur Verfügung stehen, ist die Königsdisziplin im Marketing. Kunden zeigen über ihr Feedback, welche Wünsche sie an das Unternehmen und ein Produkt richten. Im Marketing können auf Basis der Daten neue Produkt-Kreationen entwickelt werden.


Storytelling über Snapchat


Vor allem Snapchat, als Kommunikationsinstrument für die Zielgruppe der Millennials, eignet sich um die Markenbotschaft über eine Geschichte zu transportieren. Markenbotschafter geben dort kleine Einblicke in ihren Alltag. In diesem spielt die zu bewerbende Marke eine Rolle.

Erfolgreiches Marketing bezieht den Kunden ein. Es wird der Nutzen, der sich durch den Kauf eines Produktes ergibt kommuniziert. Digitale Kanäle geben die Möglichkeit Werbung auf einen unterhaltenden Weg zu verbreiten, statt den Konsumenten bei der Mediennutzung zu stören.

12.01.2017
Kommentare (0)
Kommentar senden