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„Apps auf Rezept“ – BVDW unterstützt Rahmenvereinbarung für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V. wirkt an der Aushandlung von Konditionen mit dem GKV-Spitzenverband mit, da Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) künftig im Rahmen der neuen Gesetzgebung erstattungsfähig sind. Alle beteiligten Verbände stellten heute erstmalig die Inhalte der Rahmenvereinbarung vor.

Die Rahmenvereinbarung soll die Vereinbarung von Vergütungsbeträgen zwischen dem Hersteller einer DiGA und den gesetzlichen Krankenkassen vereinfachen, indem sie die Verhandlungsgrundlagen verbindlich regelt. „Als BVDW haben wir die Verhandlungen immer wieder in den Kontext von Innovation und Digitalisierung gerückt. So ist es gelungen, auch die Interessen der Digitalwirtschaft so weit wie möglich zu berücksichtigen", erläutert Philipp Butzbach (SABiDU), Vorsitzender der BVDW-Arbeitsgruppe Apps auf Rezept. „Die gemeinsam gefundene Lösung ist Neuland für alle Beteiligten und stellt sicher einen guten Ausgangspunkt für den großflächigen Einzug Digitaler Gesundheitsanwendungen im deutschen Gesundheitswesen dar“, führt er weiter aus.

Die Rahmenvereinbarung regelt in ihrem nun verbindlich vereinbarten Stand wichtige Punkte für die Anbieter Digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA). So wurde vereinbart, wie der tatsächliche Preis einer DiGA zu ermitteln ist und welche Komponenten bei der Preisfindung zu berücksichtigen sind. Auch der Ablauf und der zeitliche Rahmen der Aufnahmeverhandlungen in das DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wurden ebenso wie notwendige Neu- bzw. Nachverhandlungen bei Produktänderungen festgelegt. Für den Fall der Nichteinigung wurden darüber hinaus Ablauf und Kosten eines Schiedsverfahrens präzisiert.

Der BVDW setzt sich dafür ein, dass die Regulierung rund um „Apps auf Rezept“ mit einem innovationsoffenen Ansatz Gesundheitsversorgung digital weiterentwickelt wird. „Allen Beteiligten geht es ohne Zweifel um eine Verbesserung der Versorgung. Allerdings war es wichtig aus dem alten Referenzsystem auszubrechen und neue Möglichkeiten der Digitalisierung zu fokussieren“, so Butzbach. „Auch wenn es nur ein Anfang ist und sicher noch viele Anpassungen durch die gewonnenen Erfahrungen erforderlich werden, besteht mit der Rahmenvereinbarung nun eine solide Basis, um mit DiGA in Deutschland zu starten", konkretisiert der Vorsitzende der BVDW-Arbeitsgruppe Apps auf Rezept weiter.

16.04.2021
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