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BVDW fordert schnelle Umsetzung bei dem Digitale-Dienste-Gesetz

Mit dem Inkrafttreten des Digital Services Act (DSA) am 17. Februar 2024 läuten die digitalen Zukunftsglocken. Telemedien werden zu Digitalen Diensten. Damit tritt das Internet in eine neue Phase ein, in der Europa harmonisierter wird.

In diesem Zuge ist die nationale Umsetzung des DSA ein zentrales Thema für die Bundesregierung. Der BVDW hat heute seine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für ein Digitale-Dienste-Gesetz eingereicht. Eine rasche Umsetzung des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) ist angesichts der Schnelligkeit der digitalen Entwicklungen nicht nur wünschenswert, sondern zwingend notwendig. Dabei ist es essenziell, die richtigen Lehren aus der Datenschutz-Grundverordnung zu ziehen, um eine einheitliche Anwendung sicherzustellen.  

Mit der Bundesnetzagentur als Koordinierungsstelle für Digitale Dienste wird ein kompetenter und zentraler Ansprechpartner für die Digitale Wirtschaft geschaffen. Der BVDW begrüßt ausdrücklich die Einbeziehung der Wirtschaft und Zivilgesellschaft über den vorgesehenen Beirat bei der Koordinierungsstelle für Digitale Dienste („Digital Services Coordinator“). Der BVDW sieht hierin einen sinnvollen Ansatz, eine besonders praxisnahe Umsetzung des DSA zu ermöglichen. Wichtig ist, dass die unterschiedlichen Seiten der digitalen Wirtschaft von großen bis kleinen Unternehmen, von Plattform- bis Technologieanbieter und von Publisher bis Agenturen vertreten werden. Nur so lässt sich sicherstellen, dass eine ausgewogene Expertise eingebracht und der digitale Sektor korrekt repräsentiert wird. 

Kritisch sieht der BVDW das Auswahlverfahren, da Beiratsmitglieder auf Vorschlag des Digitalausschusses durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) benannt werden. Die Expertise im Beirat sollte Vorrang bekommen, nicht die parteipolitischen Schwerpunkte. Vor allem die Neubenennung des Beirates nach jeder Bundestagswahl darf nicht für parteipolitische Präferenzen genutzt werden.

25.08.2023
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