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BVDW-Leitfaden zeigt, wie Deutschland autonomes Fahren auf die Straße bringt

Autonomes Fahren ist zurzeit eine der revolutionärsten Technologien in der Automobilindustrie: Intelligente und automatisierte Verkehrswegeplanung verringert Staus und sorgt für eine optimierte Fahrzeugauslastung. Der neue Leitfaden der Arbeitsgruppe Mobilität und Regulierung im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. widmet sich daher der Frage: Wie bringt Deutschland autonomes Fahren auf die Straße – technisch und politisch?

Zur Beantwortung dieser Frage nehmen die Autoren die technischen Potenziale und Grenzen von Künstlicher Intelligenz, der Schlüsseltechnologie des autonomen Fahrens, in den Blick und bewerten diese, um daraus politische Handlungsempfehlungen abzuleiten.

„Deutschland hat mit den Gesetzen zum automatisierten und zum autonomen Fahren von 2017 und 2021 einen international vorbildlichen Rechtsrahmen für innovative Mobilitätstechniken und -anwendungen gesetzt. Die Ausgestaltung der Details führte allerdings im Gesetzgebungsprozess zu Diskussionen und Schwierigkeiten und legte damit offen, wo Unsicherheiten bezüglich technischer Potenziale und Grenzen liegen und fortbestehen“, so Dr. Gerd Leutner (CMS Hasche Sigle), Mobilitätsexperte im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.

Die Analyse der Arbeitsgruppe zeigt, dass der aktuelle Rechtsrahmen in Deutschland zwar innovativ ist, sich aber durchaus auf autonomes Fahren in Anwendungen beschränkt, die nach heutigem Wissensstand sinnvoll sind und mit einem akzeptablen Risiko einhergehen, nämlich in festgelegten Betriebsbereichen. Ein Schwerpunkt der weiteren Ausgestaltung des Rechtsrahmens muss aus Sicht des BVDW dringend auf der Sicherheit der übermittelten Daten liegen. Gesetzgeberischer und infrastruktureller Aufwand für Anwendungen uneingeschränkten autonomen Fahrens, der darüber hinausgeht, ist angesichts der inhärenten Beschränktheit der Künstlichen Intelligenz als Schlüsseltechnik für autonomes Fahren nicht sinnvoll.

„Künstliche Intelligenz ist auf den Anwendungsfall begrenzt, für den sie trainiert wurde. Daher gibt es immer Szenarien im Straßenverkehr, die eine Künstliche Intelligenz nicht richtig bewerten kann, insbesondere, weil es ihr an Erfahrung und Allgemeinverständnis fehlt“, resümiert Dr. Gabriel Seiberth (Accenture), KI-Experte im BVDW. „Deshalb wird es aller Voraussicht nach immer irgendeine Form der menschlichen Überwachung beim autonomen Fahren im Straßenverkehr geben müssen.“

 

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24.09.2021
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