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BVDW lobt Bemühungen der Bundesregierung gegen Abmahnmissbrauch
Eine Anfang Juli veröffentlichte Mitgliederumfrage des BVDW zeigt, dass fünf Prozent der Unternehmen der digitalen Wirtschaft bereits entsprechende Abmahnungen, die sich auf die DSGVO stützen, erhalten haben und mehr als jedes vierte Unternehmen (28 Prozent) mit solchen rechnet. Auch vor diesem Hintergrund begrüßt BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr (IP Deutschland) die Ankündigung des Justizministeriums, dem entgegen zu wirken: „Wir sind nicht wirklich überrascht, dass es unmittelbar nach Anwendbarkeit der DSGVO zu solchen Abmahnungen gekommen ist – das war leider zu erwarten. Durch die teilweise in sich widersprüchlichen Regelungen in der DSGVO stehen Unternehmen ohnehin vor der großen Herausforderung, ihre Datenverarbeitungen gesetzeskonform anzupassen. Fast jedes zweite unserer Unternehmen hat ihre digitalen Aktivitäten wegen der aus der DSGVO resultierenden Unsicherheit eingeschränkt.“
Der durch die Bundesregierung angekündigte Gesetzesentwurf soll den Missbrauch des Abmahnrechts vor allem im Bereich von Online-Shops verhindern. BVDW-Experte Duhr sagt: „In einem freien Wettbewerb ist die Möglichkeit zu Abmahnungen unlauterer Methoden durch Wettbewerber absolut notwendig. Allerdings wird dieses Recht viel zu oft missbraucht – nicht selten ist das Motiv der Abmahnung gar nicht der Wettbewerb, sondern allein ein finanzielles. Selbst bei kleinen Fehlern haben Betreiber kleinerer Online-Shops mit unverhältnismäßig hohen Kosten zu kämpfen. Hier stehen Existenzen auf dem Spiel.“ Es sei ein wichtiges Signal der Bundesregierung, hier wirkungsvolle Maßnahmen zur Eindämmung von Abmahnmissbrauch zu erarbeiten, sagt Thomas Duhr.