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BVDW: Rechte auf Daten- und Privatsphärenschutz müssen mit Rechten und Pflichten der Digitalen Wirtschaft in Einklang gebracht werden

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. kritisiert, dass die verabschiedete Stellungnahme des Bundesrates zum geplanten Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) die Bedürfnisse und Erfordernisse der Digitalen Wirtschaft nahezu nicht berücksichtigt. Einige Vorschläge schwächen sogar die Digitale Wirtschaft massiv. „Die Rechte auf Daten- und Privatsphärenschutz müssen mit Blick auf ihre gesellschaftliche Funktion bewertet und in Einklang mit den Rechten und Pflichten der Digitalen Wirtschaft gebracht werden“, konkretisiert BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr.

Vorgaben zu Einwilligungen, die über die bestehenden europäischen Regelungen aus der Datenschutz-Grundverordnung hinausgehen, beispielsweise zur Ausgestaltung von Einwilligungsbannern, sieht der BVDW als nicht zielführend an. Dieser deutsche Sonderweg bei der Umsetzung der ePrivacy-Richtlinie würde die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Standorts Deutschland gefährden. 

„Wir werden international an Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit verlieren“, mahnt Duhr. „Es ist schon fast ein Armutszeugnis, dass Deutschland seit 2009 die Vorgaben der ePrivacy-Richtlinie für Nutzer und die Wirtschaft – im Vergleich zu allen anderen europäischen Mitgliedstaaten – nicht rechtssicher auszugestalten weiß und nun deutsche Unternehmen und deren datengetriebene Geschäftsmodelle sogar schlechter stellen möchte“, kritisiert der BVDW-Vizepräsident.

Die Stellungnahme des Bundesrates greift im Gegensatz zum vorliegenden Gesetzesentwurf immerhin vereinzelt Anliegen der Wirtschaft auf. Dazu gehört die Klarstellung, dass gesetzliche Rahmenbedingungen für die von der Datenethikkommission empfohlenen Personal-Information-Managementsysteme (PIMS) geschaffen werden müssen.

Der Gesetzgeber sollte nun Schwerpunkte setzen, indem er innovative Einwilligungsmanagementsysteme, den generellen Vorrang von Nutzereinwilligungen und Ausnahmeregelungen von der Einwilligungspflicht für das Setzen von Cookies in den Blick nimmt. Damit kann ein einfacher und handhabbarer Daten- und Privatsphärenschutz für Unternehmen und Verbraucher geschaffen und mehr Rechtssicherheit hergestellt werden.

26.03.2021
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