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BVDW-Stellungnahme: „Daten sind nicht eigentumsfähig“

Dr. Maik Böres

Berlin, 20. März 2018 – Das Auto ist längst ein Big-Data-Lieferant. In modernen Serienfahrzeugen kommen leicht mehrere Gigabyte Daten pro Stunde zusammen – etwa zu Motortemperatur, Ölstand, Geschwindigkeit, Reifendruck, Route oder Fahrverhalten. Das Interesse an diesen Daten ist groß. Die Fokusgruppe Connected Mobility im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. greift diese Diskussion auf und erörtert in einer Stellungnahme die Notwendigkeit der Schaffung eines Rechts auf Dateneigentum.

Boardcomputer gibt es in Autos schon seit Jahrzehnten. Nur dass diese heutzutage keine optionale Sonderausstattung sind und das Interesse an den durch das Auto generierten und darin gespeicherten Daten inzwischen massiv gestiegen ist. Dabei hängen Nutzen und Wert von Statusdaten wie Ölstand, Reifendruck oder Kilometerstand, Verkehrsdaten oder Daten zum Fahrverhalten (z.B. Geschwindigkeit, Bremsweg, Fahrtdauer) entscheidend davon ab, wem sie zur Verfügung stehen und in welchen Kontext sie gesetzt werden. „Hier liegen echte Potenziale für gesellschaftlichen Fortschritt und neue Geschäftsmodelle – das beginnt bei einer intelligenten Parkplatzsuche und geht bis hin zu einer vorausschauenden statt prophylaktischen Wartung“, sagt Dr. Maik Böres (BMW Group), Vorsitzender der Fokusgruppe Connected Mobility im BVDW. „Das macht deutlich, wie wertvoll solche Daten sein können, wenn sie entsprechend verarbeitet und analysiert werden.“

Dateneigentum: Aktuelle Rechtslage ist eindeutig

Im Mittelpunkt der Diskussionen stehe vor allem, inwiefern der Gesetzgeber eingreifen und ein Eigentumsrecht an Daten schaffen sollte oder der aktuelle Rechtsrahmen einfach dahingehend interpretiert werden müsste, weiß Böres und warnt: „Aus Sicht der Experten unserer Fokusgruppe Connected Mobility hätte ein Eigentumsrecht an Daten nicht absehbare negative Folgen. Gleichzeitig bietet die EU-Datenschutzgrundverordnung bereits ein umfassendes Schutzniveau einerseits und Spielraum für digitale Geschäftsmodelle andererseits.“ Die aktuelle Rechtslage ist eindeutig: Daten sind nicht eigentumsfähig, gehören also niemandem. Stattdessen gilt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Maik Böres sagt: „Oftmals geht es nicht darum, ob die Daten Einzelnen gehören, sondern vielmehr um die Hoheit der Bürger über die Verwertung ihrer persönlichen Daten. Kern der Diskussion ist also nicht das Eigentum an, sondern die Nutzung von Daten.“

Die vollständige Stellungnahme der Fokusgruppe Connected Mobility im BVDW ist kostenfrei auf der BVDW-Webseite hier abrufbar. Passend zum Thema Dateneigentum lädt das Ressort Data Economy am 10. April nach Hamburg ein zum Themenabend Data Economy. Weitere Informationen und Tickets gibt es auf der BVDW-Webseite.

Über den BVDW

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. ist die zentrale Interessenvertretung für Unternehmen, die digitale Geschäftsmodelle betreiben oder deren Wertschöpfung auf dem Einsatz digitaler Technologien beruht. Mit Mitgliedsunternehmen aus unterschiedlichsten Segmenten der Internetindustrie ist der BVDW inter­disziplinär verankert und hat damit einen ganzheitlichen Blick auf die Themen der Digitalen Wirtschaft. Der BVDW hat es sich zur Aufgabe gemacht, Effizienz und Nutzen digitaler Angebote – Inhalte, Dienste und Technologien – transparent zu machen und so deren Einsatz in der Gesamtwirtschaft, Gesellschaft und Administration zu fördern. Außerdem ist der Verband kompetenter Ansprechpartner zu aktuellen Themen und Entwicklungen der Digitalbranche in Deutschland und liefert mit Zahlen, Daten und Fakten wichtige Orientierung zu einem der zentralen Zukunftsfelder der deutschen Wirtschaft. Im ständigen Dialog mit Politik, Öffentlichkeit und anderen, nationalen und internationalen Interessengruppen unterstützt der BVDW ergebnisorientiert, praxisnah und effektiv die dynamische Entwicklung der Branche. Fußend auf den Säulen Marktentwicklung, Marktaufklärung und Marktregulierung bündelt der BVDW führendes Digital-Know-how, um eine positive Entwicklung der führenden Wachstumsbranche der deutschen Wirtschaft nachhaltig mitzugestalten. Gleichzeitig sorgt der BVDW als Zentral­organ der Digitalen Wirtschaft mit Standards und verbindlichen Richtlinien für Branchenakteure für Markttransparenz und Angebotsgüte für die Nutzerseite und die Öffentlichkeit. Wir sind das Netz.

20.03.2018
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