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BVDW-Stellungnahme: „Netzneutralität sichert freien Informationszugang“
Das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation BEREC stellt am 30. August konkrete Leitlinien für die Netzneutralität in Europa vor. Der BVDW befürwortet grundsätzlich eine Aktualisierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen der Netzneutralität. Der Verband begrüßt das eindeutige Bekenntnis der BEREC zum Best-Effort-Prinzip, auch und besonders für werbliche Inhalte. Allerdings hätte es wenige, restriktiv gehandhabte Ausnahmen geben müssen.
Der Ansatz der Netzneutralität definiert die Gleichbehandlung aller Datenpakete in der Übertragung sowie den diskriminierungsfreien Zugang zu Datennetzen nach dem sogenannten Best-Effort-Prinzip. In jüngerer Zeit wurde eine Einschränkung dieses Ansatzes aufgrund des großen Datenaufkommens diskutiert. Die BEREC konkretisiert mit ihren neuveröffentlichten Leitlinien nun die im Oktober 2015 vom EU-Parlament verabschiedete Verordnung zur Netzneutralität. Diese soll das Best-Effort-Grundprinzip aufrechterhalten, lässt aber gleichzeitig Ausnahmen zugunsten von Spezialdiensten und ein sogenanntes Traffic Management zu. Thomas Duhr, Vizepräsident des BVDW betont: „Wir begrüßen das klare Bekenntnis der BEREC zum Best-Effort-Prinzip, so wie es das EU-Parlament beabsichtigt hatte. Eine diskriminierungsfreie Durchleitung der Daten ist wirtschaftlich hoch relevant und für etablierte Unternehmen sowie Startups unverzichtbar.“ Allerdings wäre nach Ansicht des BVDW die Option, zugunsten sogenannter Spezialdienste Ausnahmen zu gewähren, notwendig. Diese hätten aber sehr restriktiv gehandhabt werden sollen.
Die Zustimmung zu dieser Ausnahmeregelung fußt auf einem fundamentalen Defizit: In Deutschland wie auch in vielen weiteren EU-Ländern fehlt es an Übertragungskapazität für den Transport von Daten. Für Anwendungen wie Industrie 4.0, digital basierte Verkehrssysteme oder E-Health wird jedoch eine leistungsfähige digitale Infrastruktur in Form einer flächendeckenden Breitbandversorgung dringend benötigt. Vizepräsident Thomas Duhr unterstreicht: „Um einen diskriminierungsfreien Datentransport im Netz zu ermöglichen, brauchen wir einen zügigen und zukunftssicheren Ausbau der Breitbandinfrastruktur.“ Dafür ist auch ein regulatorisches Umdenken notwendig, um entsprechende Innovationsanreize zu setzen. Thomas Duhr: „Der BVDW steht für die offene Diskussion über eine neue Infrastrukturpolitik bereit, die die Modelle der erfolgreichen Staaten hinreichend analysiert und berücksichtigt.“
Unter die Netzneutralität fallen nach den Leitlinien der BEREC auch eindeutig werbliche Inhalte. Internet Service Provider (ISP) dürfen Online-Werbung künftig nicht zugunsten anderer Inhalte sperren, verlangsamt übertragen, beschränken oder auf irgendeine andere Weise behindern. Damit schieben die Regulierungsstellen Geschäftsmodellen wie dem israelischen Netz-Adblocker Shine einen Riegel vor. Browserbasiertes Adblocking, wie es beispielsweise Eyeo mit Adblock Plus betreibt, ist von dieser Regelung zwar nicht betroffen, erläutert Thomas Duhr. „Dennoch ist das ein klares Signal von EU-Seite an die Politik. Die Durchleitung werblicher Inhalte durch einen Dritten zu verhindern, insbesondere, wenn dieser dann mit Ausnahmen von der Blockade eine Menge Wegzoll scheffelt, wird als Eingriff in die Netzneutralität zu diskutieren sein.“
Für Duhr ist der Grundsatz der Netzneutralität auch ein hohes gesellschaftliches Gut: „In unserer Informationsgesellschaft ist der vorbehaltlose und diskriminierungsfreie Austausch und Zugang zu Daten eine Notwendigkeit. Das zu gewährleisten ist nun Aufgabe der Bundesnetzagentur und gleichzeitig eine der zentralen Aufgaben der europäischen und deutschen Politik unserer Zeit.“