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BVDW warnt vor „verordnetem Rechtsbruch“
Anlässlich des heutigen Europäischen Datenschutztages weist der BVDW auf zwei in den USA anstehende und für den europäischen Binnenmarkt möglicherweise kritische Entscheidungen auf dem Weg zu einem Safe-Harbor-2.0-Abkommen hin.
So hat der US-Senat überraschend eine anstehende Abstimmung über den „Judicial Redress Act“ verschoben. Der Judicial Redress Act würde EU-Bürgern das Recht geben, bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen direkt vor US-Gerichten zu klagen. Als Bestandteil des so genannten Umbrella-Agreements, des im September 2015 unterzeichneten EU-US-Rahmenabkommens zum Datenschutz, stellt der Judicial Redress Act einen wesentlichen Eckpfeiler für die erfolgreiche Verhandlung eines neuen Safe-Harbor-Abkommens dar. Mit der nun verkündeten Verschiebung wird es nahezu unmöglich, die Ende Januar auslaufende Frist für eine Einigung über ein neues Abkommen über einen rechtssicheren, dem Datenschutzniveau in Europa entsprechenden transatlantischen Datentransfer einzuhalten. Ohne ein Eingehen der Vereinigten Staaten auf europäische Forderungen werden die geplanten weiteren Verhandlungen Anfang Februar keine Einigung bringen.
Gleichzeitig schwebt ein weiteres Damoklesschwert über der europäischen Wirtschaft und den Verbrauchern. So wehrt sich bspw. Microsoft in mittlerweile dritter Instanz gegenüber der US-amerikanischen Regierung, Daten herauszugeben, die auf Servern außerhalb der USA, in diesem Fall in Irland, liegen. Sollte das Gericht auf Basis des „Electronic Communications Privacy Act“ den Vollzug eines entsprechenden Durchsuchungsbefehls der Regierung bestätigen, wäre auch ein Safe Harbor 2.0 hinfällig, weil dann ein Datenhosting selbst außerhalb der USA nicht vor staatlichen Zugriffen von US-Behörden sicher wäre.
BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr (IP Deutschland) erklärt: „Sollte bspw. das Berufungsgericht im Microsoft-Fall zugunsten der US-Behörden entscheiden, käme dies quasi einem verordneten Rechtsbruch gleich. US-Unternehmen müssten sich dann entscheiden, ob sie lieber gegen US- oder EU-Recht verstoßen wollen, wenn sie einem entsprechenden Durchsuchungsbefehl Folge leisten.“ Und weiter: „Im Grunde muss man Nutzern und Unternehmen in der EU dann davon abraten, auf Datendienstleistungen US-amerikanischer Unternehmen zu setzen, da die US-Behörden dann auch außerhalb der USA und gegen den Willen und Widerstand der diensteanbietenden US-Unternehmen auf die bei ihnen liegenden Daten zugreifen könnten. Durch die Verschiebung der Entscheidung zum Judicial Redress Act würde in einem solchen Fall noch nicht einmal die Möglichkeit zur Klage in den USA gegeben sein. Die Unternehmen, die Verbraucher und die gesamte Wirtschaft werden hier massiv im Stich gelassen. Die zentrale Forderung bleibt: Wir brauchen jetzt dringend Rechtssicherheit. Und wir brauchen ein Abkommen, das endlich ein echtes level playing field beim Datenschutz zwischen Europa und den USA herstellt.“