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BVDW zu EU-US Privacy Shield: Das Ende der rechtlichen Grauzone

Die Rechtsunsicherheit für Europas Wirtschaft hat ein Ende: Am 8. Juli stimmt die deutsche Bundesregierung dem Handelsabkommen EU-US Privacy Shield zu. Der BVDW begrüßt diese Entwicklung. EU-US Privacy Shield beendet ein halbes Jahr der Rechtsunsicherheit für die deutsche Wirtschaft und stellt den interkontinentalen Datenaustausch auf eine eindeutige und tragfähige Rechtsgrundlage. Nicht erst seit diesen Verhandlungen ist klar: Das eigentliche Problem, die Weitergabe und Verarbeitung von personenbezogenen Daten an die US-Geheimdienste, lässt sich durch kein Handelsabkommen regeln.

Mit der Zustimmung der Bundesregierung ist die EU einem neuen interkontinentalen Datentransferabkommen ein ganzes Stück näher gekommen. Die Unterzeichnung von EU-US Privacy Shield durch EU-Kommissarin Věra Jourova und US-Handelsministerin Penny Pritzker ist für den 12. Juli geplant. Damit endet eine 162 Tage andauernde Phase der Rechtsunsicherheit für die europäische Wirtschaft. In dieser Zeit waren interkontinentale Datentransfers nur über Unternehmensrahmenverträge (sog. Binding Corporate Rules) und Standardvertragsklauseln möglich, die teilweise auch einer Überprüfung durch die Datenschutzbehörden unterzogen wurden. „Wer dies nicht schnell genug umsetzte, musste mit empfindlichen Bußgeldern durch die Datenschutzbeauftragten rechnen“, erläutert BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr die rechtlichen Folgen. „Allein das Ende dieser rechtlichen Grauzone ist schon Grund zur Freude.“
Der BVDW begrüßt darüber hinaus ausdrücklich die wichtigsten Neuerungen des Safe-Harbor-Nachfolgers. In EU-US Privacy Shield ist die Überprüfung der Einhaltung der Datenschutzregeln durch die FTC und US-Ministerien deutlich verbessert worden. Auch der vielkritisierte Aspekt der Rechtsbehelfe ist nun konkretisiert: Im Privacy Shield sind verbindliche Schiedsentscheidungen in diesen Fällen festgeschrieben. Und schließlich wird es nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft (BMWi) auch klarere Regelung zur Löschung von Nutzerdaten geben – aus Sicht der Unternehmen wie der Verbraucher ein wichtiger Schritt.

Nicht nur die wirtschaftliche Nutzung personenbezogener Daten wurde im neuen Abkommen neu geregelt, auch die staatlichen Nachrichtendienste erhalten strengere Auflagen: Die Datensammlung durch US-Geheimdienste unterliegt künftig stärkeren Beschränkungen. Betroffene können sich zudem an einen Ombudsmann wenden, der in seinen Entscheidungen frei von jeglichen staatlichen Einflüssen sein soll. Die Besetzung dieses Postens wird mit Interesse beobachtet.

Thomas Duhr sieht das nun überarbeitete Abkommen als Meilenstein in der Beziehung EU-USA: „Der gefundene Kompromiss ist durchaus tragbar und tragfähig. Er stellt die Grundlage für die wirtschaftlich wichtigen Datentransfers nach Übersee und liefert rechtssichere Verfahren, mit denen die Einhaltung des europäischen Datenschutzstandards durch die beteiligten US-Unternehmen wirksam überprüft werden kann.“

Wie sich zeigt, kann aber das grundsätzliche Problem der Datensammlung durch US-Nachrichtendienste auch durch den neuen EU-US Privacy Shield nicht gelöst werden. Diese Aktivitäten beruhen größtenteils auf sogenannten Presidential Directives, also der Exekutivkompetenz des US-Präsidenten. Diese Vorrechte zugunsten eines Abkommens mit der EU einzuschränken waren die USA nicht bereit. Für Thomas Duhr, Vizepräsident des BVDW, war diese Entwicklung zu erwarten: „Mit einem Handelsabkommen an den verfassungsrechtlich festgelegten Kompetenzen des US-Präsidenten rütteln zu wollen, ist ungefähr so erfolgversprechend, wie den Welthunger durch einen Kettenbrief zu beenden. Das Lehrgeld für diese Erkenntnis hat die europäische Wirtschaft bezahlt.“

Der BVDW rechnet auch beim EU-US Privacy Shield mit gerichtlichen Prüfungen. BVDW-Vizepräsident Duhr fordert hier jedoch mehr Realismus als bei Safe Harbor: „Wir können noch so viele Abkommen aufsetzen, verabschieden und wieder kippen. Die einzige, die die Auswirkungen eines solchen Hin und Hers zu spüren bekommt, ist das Bauernopfer Privatwirtschaft. US-Recht werden wir damit nicht antasten können.“

08.07.2016
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