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BVDW zum Digital Services Act: Trilog-Verhandlungen müssen dringend Rechtssicherheit schaffen

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. sieht den angenommenen Bericht des Binnenmarktausschusses im Europäischen Parlament zum Digital Services Act (DSA) kritisch. Im Gegensatz zu den Positionierungen der Europäischen Kommission und des Ministerrates, die auf Transparenz und Sorgfaltspflichten setzen, überfrachten die Europaabgeordneten die Gesetzgebung mit Verpflichtungen, die sich negativ auf Unternehmen in ganz Europa auswirken können. „Die Europaabgeordneten scheinen den Digital Services Act als Auffangbecken für ausnahmslos alle digitalen Regulierungsprojekte nutzen zu wollen. Die tatsächliche Zielsetzung der Verordnung geht damit verloren“, bemängelt BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr.

Der Vorschlag der EU-Kommission über ein Gesetz zu digitalen Diensten vom Dezember 2020 konzentriert sich auf die Bekämpfung illegaler Inhalte im Netz. Es geht um ein einheitliches „Melde- und Abhilfeverfahren“ zur Löschung und Sperrung dieser Inhalte, um Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen. Der Rat der Europäischen Union hat den ursprünglichen Vorschlag nur leicht angepasst und grundsätzlich gestützt. Dies ist aus Sicht des BVDW zu begrüßen.

Das Europäische Parlament hat sich demgegenüber vorrangig damit beschäftigt, die Anforderungen für Unternehmen erheblich zu verschärfen. Insbesondere wurden im Ausschussbericht neue Regeln zum Thema Online-Advertising eingeführt. Zu einem Verbot personalisierter Werbung ist es zwar nicht gekommen, allerdings sind restriktive Forderungen zur Nutzeransprache in die Parlamentsposition eingeflossen, die noch vom Plenum bestätigt werden muss. Es handelt sich dabei um Regelungen zum Design und zur Organisation von Online-Interfaces, die massiv über die Anforderungen der bereits strikten Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und ePrivacy-Richtlinie hinausgehen. „Der Ausschussbericht setzt sich über die bestehende Spezialgesetzgebung zur Datenverarbeitung hinweg und führt indirekt eine neue Definition der Einwilligung samt Vorgaben für ihre Einholung ein. Ein damit einhergehendes digitalpolitisches Flickwerk würde nicht nur Rechtsunsicherheit fördern, sondern auch die digitale Wirtschaft schwächen", so BVDW-Vizepräsident Dr. Moritz Holzgraefe.

Der BVDW erkennt an, dass viele Abgeordnete auch im Sinne der Kommission und des Rates Transparenzvorschriften stärken wollen. Allerdings führt der Ausschussbericht in diesem Zusammenhang auch ein Verbot des "Direktmarketings", "Profilings" sowie von "verhaltensorientierter Werbung" gegenüber Minderjährigen ein, das in der Praxis kaum umsetzbar ist. „Die meisten Online-Plattformen können eben nicht nachvollziehen, wer vor dem Endgerät sitzt. Die Forderung könnte somit ein pauschales Verbot personalisierter Werbung durch die Hintertür zur Folge haben und muss dringend angepasst werden“, konkretisiert Holzgraefe weiter. Auch der Ministerrat möchte richtigerweise Kinder und Jugendliche schützen, hat dafür allerdings verhältnismäßige Maßnahme vorgeschlagen.

Die genannten Punkte müssen nach Auffassung des BVDW dringend im Plenum und in den Trilog-Verhandlungen geklärt werden. Nur ein ausgewogener Digital Services Act bringt allen Beteiligten den gewünschten Fortschritt.

 

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14.12.2021
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