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BVDW zur 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen: „Wichtige Anpassung der Rechtslage an die digitale Wirklichkeit"

Berlin/Düsseldorf, 10. November 2016 - Eine Woche vor dem Start des IT-Gipfels (16.-17. November in Saarbrücken) hat die Bundesregierung ihren Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (BT-Drs. 18/10207) veröffentlicht. Aus Sicht des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. ist die Erweiterung der Kooperationsmöglichkeit für Verlage positiv zu bewerten. Auch die Ausweitung der Kontrolle der Kartellbehörden auf die Übernahme von Startups trägt den ökonomischen Realitäten der Digitalen Wirtschaft Rechnung. Ob sich die nun Vorgeschlagenen Regeln für die Übernahme von Startups in der Praxis bewähren, muss sich aber erst noch zeigen.  

Der aktuelle Regierungsentwurf zur 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) enthält weitgehende Neuerungen für den Verlagsbereich und wichtige Änderungen der Regeln für Unternehmensübernahmen. Konkret soll der kartellrechtliche Handlungsspielraum der Presseverlage erweitert werden, um ihnen eine Zusammenarbeit im Vertrieb, bei der Zustellung und der Herstellung ihrer Produkte und im Werbegeschäft zu ermöglichen. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die teilweise prekäre Erlössituation der Verlage und zielt auf eine Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und damit auch der Pressevielfalt. 

Dazu BVDW-Präsident Matthias Wahl: „Der Gesetzgeber reagiert mit der 9. Novelle des GWB auf die geänderten ökonomischen Realitäten, auch im Bereich der Unternehmensübernahmen und -fusionen. Die neuen Regeln dürfen die dynamische Weiterentwicklung der Startups nicht behindern." Besonders bei den datenbasierten Geschäftsmodellen der Digitalen Wirtschaft sei es für eine sachgerechte Einschätzung des wirtschaftlichen Potentials eines Unternehmens wichtig, Netzwerkeffekte oder den Zugang zu Daten im Kontext der Übernahme oder Fusion zu bewerten. „Ob sich auch die vorgeschlagene Prüfschwelle von 400 Millionen Euro Unternehmenswert in der Praxis bewährt, bleibt abzuwarten. Der BVDW wird sich dafür einsetzen, dass die vorgeschlagenen Regeln sachgerecht ausgestaltet werden und nicht zu einem Hindernis für die dringend erforderliche digitale Transformation des Mittelstandes werden."

Der BVDW hat bereits im September in seinem neuen Digitalen Grundsatzprogramm die Vorschläge der Bundesregierung zur 9. GWB-Novelle kommentiert.

 

Kontakt: 
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Berliner Allee 57, 
40212 Düsseldorf 
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Ansprechpartner für die Presse: 
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Über den BVDW 
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. ist die zentrale Interessenvertretung für Unternehmen, die digitale Geschäftsmodelle betreiben oder deren Wertschöpfung auf dem Einsatz digitaler Technologien beruht. Mit Mitgliedsunternehmen aus unterschiedlichsten Segmenten der Internetindustrie ist der BVDW interdisziplinär verankert und hat damit einen ganzheitlichen Blick auf die Themen der Digitalen Wirtschaft. Der BVDW hat es sich zur Aufgabe gemacht, Effizienz und Nutzen digitaler Angebote - Inhalte, Dienste und Technologien - transparent zu machen und so deren Einsatz in der Gesamtwirtschaft, Gesellschaft und Administration zu fördern. Außerdem ist der Verband kompetenter Ansprechpartner zu aktuellen Themen und Entwicklungen der Digitalbranche in Deutschland und liefert mit Zahlen, Daten und Fakten wichtige Orientierung zu einem der zentralen Zukunftsfelder der deutschen Wirtschaft. Im ständigen Dialog mit Politik, Öffentlichkeit und anderen, nationalen und internationalen Interessengruppen unterstützt der BVDW ergebnisorientiert, praxisnah und effektiv die dynamische Entwicklung der Branche. Fußend auf den Säulen Marktentwicklung, Marktaufklärung und Marktregulierung bündelt der BVDW führendes Digital-Know-how, um eine positive Entwicklung der führenden Wachstumsbranche der deutschen Wirtschaft nachhaltig mitzugestalten. Gleichzeitig sorgt der BVDW als Zentralorgan der Digitalen Wirtschaft mit Standards und verbindlichen Richtlinien für Branchenakteure für Markttransparenz und Angebotsgüte für die Nutzerseite und die Öffentlichkeit. Wir sind das Netz.

10.11.2016
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