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BVDW zur Digitalstrategie der Bundesregierung: zu viel Infrastruktur, zu wenig digitale Geschäftsmodelle, zu viele Bedenken
So wird der zentrale Begriff „Daten“ zwar an vielen Stellen prominent genannt: Datenräume, Cloud-Services, das Datenprojekt Gaia-X und ein Dateninstitut für Standardisierung sind dafür nur einige öffentlichkeitswirksame Beispiele. Auffällig ist allerdings, dass dabei Digitalisierung weiterhin vorrangig von der Hardware aus gedacht zu werden scheint. Wie in den vergangenen zwei Jahrzehnten priorisiert die Bundesregierung erneut Themen, die schon längst abgearbeitet sein sollten und laut dem aktuellen Bericht der EU-Kommission weitestgehend auch sind. Glasfaser- und Netzausbau unterstützt zwar Unternehmen im Tiefbau und in der Kabelindustrie, für innovative Angebote und kreative Anwendungen fehlen jedoch übergreifende Konzepte und eine hinreichende Förderung.
Für ein Land ohne nennenswerte sonstige Rohstoffe, für das Daten der elementare Kern und Rohstoff des Digitalen sind, ist insbesondere ein sicherer Rechtsrahmen, der Verbraucherschutzinteressen und die Anforderungen der Digitalwirtschaft praktikabel in Einklang bringt, von entscheidender Bedeutung. Eine ganzheitliche Initiative in Richtung eines sinnvollen und praktikablen Umgangs mit dem Thema Daten- und Privatsphärenschutz bleibt die Bundesregierung allerdings schuldig und ignoriert so eine Kernforderung der Wirtschaft: eine einheitliche Linie. Stattdessen überlässt sie Ausgestaltung und Aufsicht über den Kern der Digitalisierung, die Datenverarbeitung, weiterhin komplett den Wirrungen des Föderalismus.
„Wenn die Digitalstrategie der Bundesregierung lediglich auf einen ‚modernen‘ Datenschutz referenziert, ohne dies zu konkretisieren, bleibt sie zu sehr im Ungefähren. Der Wettbewerb in der digitalen Wirtschaft ist international, Erfolge sind nur durch moderne auf Kollaboration beruhende Ansätze zu erwarten“, sagt BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr. „Ohne die Förderung von datenbasierten Lösungen und bei überproportionaler Betonung der Bedenken statt der Chancen wird es für die Bundesregierung kaum möglich sein, die ambitionierten Ziele der Digitalisierung zu erreichen. Das gilt gleichsam für die Digitalisierung der Wirtschaft und der Gesellschaft, das Erreichen der Klimaziele, die Sicherung der Energieversorgung sowie eine Modernisierung des Gesundheitssystems. Lösungen, die eigentlich in Deutschland entstehen könnten, werden auf diese Weise zu einer teuren Importware“, ergänzt Duhr.
Darüber hinaus ist ein konsequenter Digitalisierungsvorbehalt unverzichtbar und seit Jahren eine der Kernforderungen des BVDW. Zwar ist in der Digitalstrategie der Bundesregierung ein „Digitalcheck“ angelegt, ein solcher Check darf aber eben nicht, wie augenscheinlich vorgesehen, auf prozessuale oder formalistische Fragen beschränkt sein. „Vielmehr muss der Digitalcheck auch und gerade die Inhalte von Gesetzen und Verordnungen in ihren praktischen digitalen Auswirkungen hinreichend würdigen. Neue rechtliche Rahmenbedingungen müssen ganzheitlich auf ihre Auswirkungen und eine mögliche Digitalisierung geprüft werden“, sagt BVDW-Vizepräsident Dr. Moritz Holzgraefe.
Der BVDW begrüßt abschließend ausdrücklich, dass die Bundesregierung in der Digitalstrategie „Corporate Digital Responsibility“ als prägende Leitlinie der Digitalwirtschaft im internationalen Vergleich identifiziert hat, und wünscht sich für die weitere Legislatur, den Fokus auf digitale und soziale Verantwortung weiter zu schärfen.
„Die digitale Wirtschaft und der Staat müssen Eigenverantwortung, Regulierung und Standardisierung als Dreiklang vorleben. Der BVDW hat sich daher bereits vor längerer Zeit zum Ziel gesetzt, ein einheitliches Verständnis von Corporate Digital Responsibility und digitaler Ethik zu entwickeln und dieses in ein einheitliches Framework, die CDR Building Bloxx, überführt. Dass digitale Technologien auch in der Digitalstrategie einer ganzheitlichen Betrachtungsweise unterworfen werden, ist ein wichtiges Signal, um Rebound-Effekte zu verhindern“, so Holzgraefe abschließend.