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Datenschutzkonferenz zum Entwurf der EU-Kommission für ein EU-US Privacy Shield

Unter dem Vorsitz des mecklenburg-vorpommerschen Datenschutzbeauftragten Reinhard Dankert hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) am 07./08.April 2016 in Schwerin getagt.

Laut Pressemitteilung betrafen die Beratungen neben Themen wie Beschäftigtendatenschutz oder Videoüberwachung  auch den von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Entwurf der Adäquanzentscheidung zum EU-US Privacy Shield, mit dem die Übermittlung personenbezogener Daten aus der EU in die USA geregelt werden soll.

Nach Ansicht der Datenschützer genügt der derzeit diskutierte Entwurf nicht, um von einem angemessenen Datenschutzniveau sprechen zu können. Es seinen Nachbesserungen nötig. Die Datenschutzbeauftragten weisen auf nach wie vor zahlreiche offene Fragen der bisher vorliegenden Regelungen hin. Details werden indes nicht genannt.

Hierzu haben die Datenschützer einen Beschluss gefasst, welcher bis vor kurzem noch auf den Webseiten der Datenschutzbeauftragten abrufbar war. Die Datenschützer fordern die Art.29-Gruppe darin auf, keine zustimmende Stellungnahme zu dem Entwurf abgzueben und indes eine Überprüfung durch den EuGH mithilfe von Musterklagen befürwortet werden solle.

Eine weitere Aufforderung an die Art.29-Gruppe richtet sich auf die Klärung der Frage, ob und wie die verbliebenden Instrumente zur Herstellunge eines angemessenen Datenschutzniveaus (EU-Standardvertragsklauseln und Binding Corporate Rules (BCR)) weiter anwendbar sind. Hier wird eine Stellungnahme in Kürze erwartet.

Der zunächst auf der Webseite des baden-württembergischen Datenschutzbeauftragten hierzu veröffentlichte Beschluss ist seit heute jedoch nicht mehr abrufbar. Offenbar enthielt er noch nicht abgestimmte Passagen der in Kürze angekündigten Stellungnahme der Art.29-Gruppe.

08.04.2016
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