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Kampf gegen Hass und Hetze im Netz: BVDW sieht Rechtsstaatlichkeit in Gefahr

Berlin, 13. Dezember 2019: Mit einem heute veröffentlichten Gesetzesentwurf schlägt das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) weitere Maßnahmen zur effektiveren Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet vor. Durch Neuregelungen verschiedener Gesetze soll es für Strafverfolgungsbehörden künftig beispielsweise ohne richterlichen Beschluss möglich sein, von Online-Diensten die Passwörter ihrer Nutzer zu verlangen. Zudem soll eine Meldepflicht bestimmter illegaler Inhalte durch Anbieter sozialer Netzwerke eingeführt werden. So sehr der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. die Bemühungen der Bundesregierung im Kampf gegen Hass und Hetze im Netz unterstützt, warnt er zugleich eindringlich vor einer unverhältnismäßigen Aushöhlung rechtsstaatlicher Grundsätze.

Hassreden und politisch motivierte Straftaten im Internet stellen Politik und Strafverfolgungsbehörden seit Jahren vor Herausforderungen. Das aktuelle Vorhaben beinhaltet unter anderem zwei Maßnahmen, die einer Zäsur gleichkommen: Zum einen soll eine Anpassung des Telemediengesetzes (TMG) sowie der Strafprozessordnung (StPO) Strafverfolgungsbehörden dazu ermächtigen, ohne richterlichen Beschluss von Anbietern die Herausgabe von Zugangsdaten inklusive Passwörter für Nutzerprofile zu verlangen. Das beträfe nicht nur Anbieter sozialer Netzwerke, sondern sämtliche Online-Services wie auch Plattformen und Chatdienste. BVDW-Präsident Matthias Wahl sieht darin eine Grenzüberschreitung: „Mit dieser Regelung könnte quasi jede Polizeidienststelle ohne gerichtliche Legitimation eine Online-Hausdurchsuchung durchführen. Mit den nun angedachten Maßnahmen verlässt die Politik die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit.“

Eine zweite zentrale Maßnahme betrifft die im Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) nun ergänzte Meldepflicht der Anbieter. Demnach sollen diese bei Rechtsverstößen die Inhalte sowie IP-Adressen inklusive Portnummern über eine technische Schnittstelle an das Bundeskriminalamt (BKA) übermitteln. Die Ersteinschätzung, in welchen Fällen Rechtsverstöße vorliegen, würde nicht von einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft getroffen, sondern von Anbietern sozialer Netzwerke. Matthias Wahl erklärt: „Abgesehen davon, dass private Anbieter weiter über Recht und Unrecht entscheiden sollen, führt diese umfangreiche Meldepflicht zu einer Farce: In zig Fällen würden so personenbezogene Daten und Inhalte an das BKA übermittelt. Das Ergebnis wäre eine gigantische Sammlung mit sensibelsten Daten, bei denen mitunter vollkommen unklar ist, ob strafrechtliche Verstöße überhaupt vorliegen. Hier sehen wir den Rechtsstaat in Gefahr.“

13.12.2019
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