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OLG München hält Whitelisting durch Adblock Plus für zulässig

In einer Entscheidung vom 17. August hat das Oberlandesgerichts München (OLG) den Einsatz des umstrittenen Werbeblockers Adblock Plus der Kölner Firma Eyeo für zulässig erklärt. Geklagt hatten die Süddeutsche Zeitung (München), ProSiebenSat 1 und die RTL-Tochter IP Deutschland.

Erstaunlich an der Entscheidung der OLG ist v.a. die Tatsache, dass das kostenpflichtige „Whitelisting“ – also die Zulassung zuvor geblockter Werbung („Blacklisting“) gegen Geld – durch die Firma Eyeo weiterhin als erlaubt ansieht. Es gibt diesbezüglich allerdings schon abweichende Bewertungen zum „Whitelisting“ wie auch zum sogenannten „Blacklisting“ durch Gerichte Entscheidungen in Hamburg, Köln und Frankfurt. So hat letztes Jahr das OLG Köln in einem Verfahren der Axel Springer SE gegen Eyeo das auf „Whitelisting“ basierende Geschäftsmodell Adblock Plus als „aggressive geschäftliche Handlung“ verboten. Das letzte Wort hat nun der Bundesgerichtshof (BGH), der in letzter Instanz über die Zulässigkeit von Adblockern entscheiden wird.

08.09.2017
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