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Seit Sonntag europaweite Anwendung der Platform-to-Business-Verordnung: Digitale Wirtschaft sieht Notwendigkeit für erhöhte Transparenz, warnt jedoch vor Überregulierung

Bild: Tevarak / iStockphoto

Die Platform-to-Business-Verordnung (P2B) ist am Sonntag in der gesamten EU verpflichtend geworden. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. begrüßt die Gesetzgebung als wichtigen Schritt in Richtung fairen Wettbewerb. Die Verordnung sorgt dafür, dass Online-Plattformen gegenüber ihren Unternehmenskunden, also gegenüber den Firmen, die beispielsweise Produkte auf großen Plattformen verkaufen, transparenter werden und mehr Informationen preisgeben müssen. „Das ist gerade für kleinere und mittelgroße Geschäftskunden der Plattformen sehr wichtig, da sie sich oft in einer Abhängigkeit befinden und den Regeln der Plattformen ausgesetzt sind“, sagt BVDW-Vizepräsident Achim Himmelreich (Capgemini). Mit dem in diesem Jahr anstehenden Digital Services Act wird ein zusätzliches EU-Regulierungspaket auf den Weg gebracht, das den Markt verändern wird. Der BVDW rät dazu, vor den nächsten Schritten den Markt genauestens zu analysieren und die Stakeholder-Beteiligung ernst zu nehmen.

Die P2B-Verordnung sorgt nun in ganz Europa für mehr Transparenz. Beispielsweise dadurch, dass Plattformen ihren Geschäftskunden offenlegen müssen, nach welchen Kriterien bestimmte Produkte in Rankings beworben werden. Die Plattformen müssen im Zuge der Transparenzvorschriften zwar nicht ihre vollständigen Algorithmen preisgeben, aber die grundlegenden Kriterien der Sortierungen. Zudem muss ein Beschwerdemechanismus für die Unternehmen verpflichtend eingeführt werden. „Die Verordnung schafft mehr Fairness im Markt und ist ein wichtiger Schritt hin zu einem ‚level playing field‘“, sagt BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr (IP Deutschland).

Für den Dezember wird darüber hinaus ein Gesetzespaket der EU-Kommission, der Digital Services Act (DSA), erwartet. Im Rahmen des DSA könnte auch eine neue Definition für „Marktmacht“ entstehen, die bestimmte Plattformen zu mehr Gleichberechtigung und Herausgabe von Daten zwingt. Thomas Duhr: „Die Vorhaben auf EU-Ebene müssen Hand in Hand greifen. Bei allen anstehenden Vorschlägen zur weiteren Regulierung der Plattformökonomie muss analysiert werden, was wirklich noch notwendig ist und was nicht – denn es darf zu keiner Überregulierung kommen. Die gesetzlichen Vorgaben müssen kohärent wirken. Es ist durchaus erkennbar, dass wir derzeit große Asymmetrien in den digitalen Märkten verzeichnen, daher bedarf es weiterer Maßnahmen sowie auch weiter möglichen Überarbeitungen der P2B-Verordnung. Wir müssen hier aber alle Marktteilnehmer im Blick haben und eine gewinnbringende, einheitliche Lösung für den europäischen Markt finden.“

Weitere Hinweise zum Digital Services Act und Forderungen der Digitalwirtschaft an die Bundesregierung, die derzeit die Ratspräsidentschaft der EU innehält, sind hier zu finden.
 

13.07.2020
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