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Urheberrechtsreform: Gesetzentwurf der Bundesregierung gefährdet Meinungsfreiheit

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Reform des Urheberrechts beschlossen, der die EU-Urheberrechtsrichtlinien in Deutschland umsetzen soll. Die Frist zur Umsetzung endet bereits im Juni 2021. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. kritisiert den Kabinettsbeschluss: „Der Einsatz von Upload-Filtern ist für Plattformen unverhältnismäßig. Upload-Filter gefährden massiv die Meinungsfreiheit und dürfen nicht kommen“, so BVDW-Präsident Matthias Wahl.

Im sogenannten Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz wird den Betreibern von bestimmten Online-Plattformen eine allgemeine Überwachungspflicht auferlegt: Demnach müssen alle Inhalte der Nutzer automatisch gescannt werden. „Dies gefährdet die Freiheit des Internets“, kritisiert BVDW-Präsident Matthias Wahl. Aus Sicht des BVDW benötigt die EU – und auch Deutschland – ein modernes Urheberrecht, dieses darf jedoch nicht in Konflikt mit den europäischen Werten stehen. „Die Upload-Filter-Regelung bedroht die Vielfalt von Inhalten im Internet. Zudem werden Kreativität und die freie Entfaltung der Nutzer eingeschränkt“, manifestiert der BVDW-Präsident. Besonders kleine und mittlere Unternehmen wären betroffen: Dies widerspricht der Förderung von Startups.

Die Bundesregierung hatte zuvor versprochen, dass die EU-Urheberrechtsreform in Deutschland ohne Upload-Filter umgesetzt wird. Dass es nun anders gekommen ist, grenzt aus Sicht des BVDW-Präsidenten Matthias Wahl schon an Wortbruch. „Wir fordern den Bundestag dazu auf, entsprechende Änderungen im parlamentarischen Verfahren einzubringen. Das Gesetz darf in dieser Form nicht Bundestag und Bundesrat passieren. Dies wäre verheerend“, mahnt Wahl.

04.02.2021
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