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Weg frei für mehr WLAN in Deutschland

Nach jahrelangem Streit haben sich Vertreter von SPD und CDU auf eine Neuregelung des Telemediengesetzes (TMG) geeinigt. Sollten die Änderungsanträge wie angekündigt nächste Woche tatsächlich beschlossen werden, fällt damit endlich die Störerhaftung für private und nebengewerbliche WLAN-Betreiber. Die Entscheidung war längst überfällig und ist die logische Konsequenz aus dem Gutachten des Generalanwaltes am Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom März dieses Jahres.

Der BVDW hat sich immer wieder dafür eingesetzt, dass private WLAN-Betreiber und solche in Cafés oder Hotels haftungsrechtlich den Access-Providern gleichgestellt werden. Genau darauf scheinen sich nun die Vertreter der Koalition geeinigt zu haben. Die daraus folgende Rechtssicherheit ist notwendig, um dem flächendeckenden Zugang zum Internet und der Nutzbarkeit digitaler Dienste Vorschub zu leisten.

Sobald das Gesetz beschlossen ist, wird der BVDW die Regeln im Detail erläutern.

11.05.2016
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