Onlinezugangsgesetz (OZG)
Im OZG wurde 2017 beschlossen, dass bis 2022 alle Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen auch digital für die Bürgerinnen und Bürger abrufbar sein müssen.
Digitalisierungsprogramm
Um dieses Ziel zu erreichen wurden insgesamt 575 zu digitalisierende Leistungen in einem ersten Schritt ermittelt und in einem OZG-Umsetzungskatalog festgehalten. Die dort festgeschriebenen Leistungen sind immer aus NutzerInnenperspektive formuliert. Dieser Ansatz soll eine nutzerfreundliche Umsetzung der Maßnahmen gewährleisten. Anschließend wurden die Leistungen wiederum je nach Kompetenz entweder dem „Digitalisierungsprogramm Bund“ oder dem „Digitalisierungsprogramm Föderal“ zugewiesen. Dabei ergab sich folgende Verteilung:
- 115 "Typ 1 Leistungen", Regelungs- und Vollzugskompetenz beim Bund
- 370 "Typ 2/3 Leistungen", Regelungskompetenz beim Bund und Umsetzungskompetenz bei Ländern und Kommunen
- 90 "Typ 4/5 Leistungen", Regelungs- und Vollzugskompetenz bei Ländern und Kommunen
Diejenigen Leistungen, die Typ 2 und Typ 3 zugerechnet werden, werden von jeweils einem Land federführend bearbeitet und dabei von einem Bundesministerium unterstützt. Die so erarbeiteten Lösungen sollen anschließend allen Ländern zur Verfügung gestellt werden und somit ein einheitliches und flächendeckendes Maßnahmenpaket entstehen lassen.
Die Oberaufsicht über die Umsetzung des OZG hat der IT-Planungsrat inne. Dieser etablierte wiederum die FITKO (Föderale IT-Kooperation), die die Aufgabe hat die Digitalisierung der Verwaltung zu überwachen und zu koordinieren. Die FITKO ist so aufgestellt, dass sie agiler auf ein sich stetig entwickelndes Aufgabenfeld reagieren kann.
Der IT-Planungsrat hat die Themenschwerpunkte neu priorisiert. Durch diese Priorisierung sollen Schlüsselfunktionen schneller für die BürgerInnen zur Verfügung stehen und die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöht werden.
Portalverbund
Der zweite wichtige Bestandteil, neben der Digitalisierung der Verwaltungsleistungen, ist der Aufbau von einem bundesweit einheitlichen Portalverbund. Diesen Ansatz verfolgt auch die EU seit 2018 europaweit mit dem Single Digital Gateway (SDG). Daher haben SDG und OZG das Ziel Hand in Hand zu gehen und sich gegenseitig zu ergänzen. Wie in der EU soll auch der deutsche Portalverbund einheitliche Standards für Behörden und BürgerInnen bieten und so Kosten reduzieren und die Bedienung für die Nutzer vereinfachen. Mit dem Föderalen Informationsmanagement (FIM) lassen sich Daten in einer standardisierten Art und Weise eintragen und von jeder Behörde bundesweit abrufen und bearbeiten.
Die erfolgreiche Umsetzung des Gesetzes soll einerseits anhand der Vollständigkeit der digitalisierten Verwaltungsabläufe abgelesen werden, andererseits aber anhand der Akzeptanz der NutzerInnen. Darin setzt sich der nutzerzentrierte Ansatz beim Vorantreiben der Digitalisierung der Verwaltung fort.