Am 15. Dezember 2020 hat die EU-Kommission ihr Digital Services Paket mit einer Verordnung über digitale Dienste (Digital Services Act) und einer Verordnung über digitale Märkte (Digital Markets Act) vorgelegt. Mit Spannung wurden diese Gesetzesvorschläge von der digitalen Wirtschaft erwartet, da erste Ideen bereits seit Anfang 2020 diskutiert wurden und die EU-Kommission mit diesen Vorstößen einen neuen horizontalen Regelungsrahmen für die Zukunft digitaler Dienste einführen will.
Der BVDW findet den Schritt der EU-Kommission mit einem Digital Services Act insbesondere den Umgang mit illegalen Inhalten zu harmonisieren, richtig. Der Verband steht zudem vollkommen hinter dem Ziel der Gesetzgebung - der Fortentwicklung eines sicheren und offenen digitalen Raumes, der europäische Werte und die Nutzer digitaler Dienste in den Mittelpunkt stellt - und ist daran interessiert, die Ausgestaltung im Detail mit allen Stakeholdern zu erörtern, um eine zukunftsgerichtete, langfristige und ausgewogene Gesetzgebung zu etablieren.
Die weiteren Details der Positionierung können der BVDW Stellungnahme entnommen werden.