Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) hat sich an der Verbändekonsultation zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zur Verordnung nach § 26 Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) über Dienste zur Einwilligungsverwaltung eingebracht und begrüßt die Optimierungen zum vorangegangenen Entwurf aus dem Jahr 2022.