Infolge der europäischen Strategie zu Künstlicher Intelligenz (KI) aus dem Jahr 2018 legte die EU-Kommission 2020 ihr KI-Weißbuch vor. Parallel entwickelten hochrangige Interessenträger im Rahmen der hochrangigen Expertengruppe für Künstliche Intelligenz (HEG-KI) Leitlinien für vertrauensvolle KI. Unter Berücksichtigung der Entwicklungen der letzten Jahre sowie der öffentlichen Konsultationen, stellte die EU-Kommission am 21. April 2021 einen Regulierungsvorschlag über ein europäisches Konzept für KI vor, welcher als Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz auf EU-Ebene zu verstehen ist. Durch die Wahl des Instruments einer Verordnung soll diese Gesetzgebung nach ihrem Inkrafttreten direkt in den europäischen Mitgliedstaaten ohne Notwendigkeit einer Umsetzung in nationales Recht gelten. Entsprechend ist die zielführende Ausgestaltung dieser Vorschläge von höchster Relevanz.
Der vorgelegte Verordnungsvorschlag regelt unter anderem:
- Verbote bestimmter Praktiken im Bereich der KI;
- besondere Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme und Verpflichtungen für Betreiber solcher Systeme;
- harmonisierte Transparenzvorschriften für KI-Systeme;
- Vorschriften für die Marktbeobachtung und Marktüberwachung.
Die Frist der öffentliche EU-Konsultation zu diesem Vorschlag endet am 6. August 2021. Der BVDW beteiligt sich mit dieser Stellungnahme.