Am 14.November 2019 haben eine Reihe von Landesdatenschutzbehörden Pressemitteilungen zu Anforderungen an den rechtskonfor-men Einsatz von Webanalyse-Diensten wie z.B. Google Analytics veröffentlicht. Einige Aussagen zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit sowie den gegebenenfalls einschlägigen Rechtsgrundlagen – insbesondere zum Einwilligungserfordernis – haben bei Webseitenbetreibern teilweise zu Missverständnissen und Verunsicherung hinsichtlich der Einsatzmöglichkeiten von Webanalyse-Tools geführt.