Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission über einen EU Data Act

Veröffentlichungsdatum: Juni 2023
Umfang: 7 Seiten

Am 23. Februar 2022 hat die Europäische Kommission den sogenannten Data Act als Gesetzesentwurf vorgelegt, nachdem dieser bereits zwei Jahre zuvor in der Datenstrategie der Europäischen Union (EU) erstmals als Idee vorgestellt worden war. Zusammen mit dem Data Governance Act, der bereits im November 2021 von den EU-Institutionen angenommen wurde, bildet der Data Act das Gerüst für einen gemeinsamen Datenraum in Europa.
Der BVDW begrüßt grundsätzlich, dass die EU den wichtigen Stellenwert von Daten erkannt hat. Ob Wissenschaft, Wirtschaft, Politik, Behörden oder auch Bürgerinnen und Bürger, alle Teile der Gesellschaft produzieren und nutzen Daten und das wird sich in den kommenden Jahren noch ausweiten. Daher ist es notwendig, dass die EU sich mit dieser Thematik zielführend auseinandersetzt und einen sinnvollen Weg findet, wie Daten besser genutzt und auch besser geteilt werden können, um Innovation und Wettbewerb zu fördern.
Daten sind der Schlüssel, um zentrale Zukunftstechnologien, wie etwa im Bereich der Künstlichen Intelligenz, weiterentwickeln und ausbauen zu können. Um Innovation zu fördern und die Datenwirtschaft in Europa zu stärken, ist ein einheitlicher Rechtsrahmen wichtig und eine Fragmentierung muss verhindert werden. Dadurch können enorme wirtschaftliche Potenziale im digitalen Binnenmarkt freigesetzt werden. Diese Potenziale können aber nur genutzt werden, wenn möglichst viele Unternehmen daran partizipieren. Hier sollte die Kommission in ihrem Vorschlag nochmals den Nutzen einer Data Economy für die europäische Privatwirtschaft verdeutlichen.
Der BVDW möchte sich vor dem Hintergrund dieser einleitenden Gedanken mit einigen zentralen Punkten in die Trilog-Verhandlungen zum Data Act einbringen und dabei auf gute Ansätze der drei Institutionen hinweisen, aber auch auf noch offene Fragen. Dabei bezieht sich diese Stellungnahme hauptsächlich auf die Kapitel I-V.