FAQ zum Programmatic-Advertising-Qualitätszertifikat

  • Das BVDW Zertifikat für Agenturen im Bereich Programmatic Advertising ist ein von der Fokusgruppe Programmatic Advertising entwickeltes Qualitätssiegel, das eine seriöse und professionelle Arbeitsweise bescheinigt. Zertifizierte Unternehmen dürfen das Siegel tragen, um sich als qualifizierte Agentur im Bereich Programmatic Advertising gegenüber Kunden darstellen zu können.

  • Um das Zertifikat können sich Agenturen mit Geschäftstätigkeiten im Bereich Programmatic Advertising bewerben, die für den Kunden Beratungstätigkeiten oder Programmatic-Advertising-Dienstleistungen erbringen. Diese können die Bereiche Strategische Beratung (Strategie) und Operatives Kampagnenmanagement (Operativ) umfassen. Für die Beratungs- und Umsetzungsleistungen hält das Unternehmen eigenes Personal bereit. Antragsberechtigt sind dabei sowohl Mitglieder als auch Nicht-Mitglieder des BVDW.

    • Strategische Beratung im Sinne dieses Zertifikats umfasst jegliche Leistungen, die sich auf die Analyse, Konzeption und Maßnahmenplanung von Programmatic Advertising beziehen. Hierzu zählen sowohl infrastrukturelle und vorbereitende Projekte - insbesondere die Unterstützung und/ oder Durchführung eines Pitch-Prozesses für Technologien (DSP, DMP, Attribution, etc.) sowie deren Implementierung – wie auch übergeordnete analytische und konzeptionelle Leistungen im Rahmen wiederkehrender Prozesse – insbesondere Jahres- und oder übergeordneten Mediastrategien.
    • Operatives Kampagnenmanagement im Sinne des Zertifikates bezieht sich generell auf die taktische und operative Umsetzung programmatischer Kampagnen, speziell auf den Mediaeinkauf über eine programmatische Einkaufsplattform (s. Definition Demand-Side-Plattform [Link Glossar]) unter Einsatz der zur Verfügung stehenden Targetings-, Optimierungsmechanismen und Attributions-/ Trackingverfahren.
  • Das Zertifikat setzt sich aus folgenden Teilaspekten zusammen:

    • Erfahrung (20%)
    • Arbeitsweise (40%)
    • Kundenzufriedenheit (30%)
    • Engagement am Markt (10%)

    Das Zertifikat gilt als bestanden, wenn mindestens 80 Prozent der gewichteten Kriterien erfüllt werden.

  • Sie möchten sich für das Programmatic-Advertising-Qualitätszertifikat bewerben? Dann füllen Sie bitte die Antragsunterlagen in der Datenbank aus und laden Sie alle weiteren Dokumente hoch.

    Zur Vorabansicht finden Sie hier das Online-Antragsformular für die Zertifizierung (nur zu Informationszwecken). Bitte senden Sie uns die Bewerbungsunterlagen nicht postalisch oder per E-Mail zu.

    Es gelten die Allgemeine Zertifizierungsbedingungen Programmatic-Advertising-Qualitätszertifikat (Stand 1. Oktober 2017).

  • Antragsunterlagen:

    • Unterschriebene Ehrenerklärung sowie Online-Antragsbogen nebst zugehörigen Antragsunterlagen.
    • Angabe von drei Kundenprojekten in der Präsentationsvorlage. Die eingereichten Kundenprojekte müssen jeweils einer der folgenden Kerndisziplinen zugeordnet werden: Strategische Beratung und/oder Operatives Kampagnenmanagement.
    • Angabe von min. drei Kunden inkl. Kontaktmöglichkeit für die unabhängige Kundenbefragung.


    Nachweise:

    • Aktuelle Kopie des Handelsregistereintrages
    • Liste der nationalen und internationalen Niederlassungen und/oder mind. fünf aktiv bedienter Ländern, sofern im Bereich EMEA oder Global aktiv
    • Nachweis eines Kundenauftrags/-vertrag aus den Gründungsjahren, spätestens aber aus dem vorletzten Geschäftsjahr
    • Aktivierungsnachweis (z.B. Seat-ID, Partner-ID) je bedienter DSP/DMP
    • Nachweis über Mitarbeiterqualifikationen der aufgeführten Mitarbeiter (z.B. über Xing- und/oder LinkedIn-Profile, einen Anstellungsvertrag, Stellenbeschreibung, Lebenslauf, Abschlussbelege, Zertifikate für Online Marketing/Programmatic Aus- und Weiterbildung, Sensible Informationen können geschwärzt werden.)
    • Ggfs. Nachweis von Qualifizierungsmöglichkeiten Ihres Unternehmens für Mitarbeiter
    • Ggfs. Nachweis von Fachartikeln, Fachvorträgen sowie Workshops (Kopie, gültige Beleglink, etc.)
  • Der erste Bewerbungszeitraum für eine Zertifizierung zum 1.1. eines Jahres beginnt Anfang Oktober des Vorjahres. Alle Antragsunterlagen müssen innerhalb von vier Wochen (bis Ende Oktober) vorliegen.

    Für Agenturen, die am ersten Bewerbungszeitraum nicht teilnehmen konnten, oder bei denen sich signifikante Änderungen in den Antragsunterlagen ergeben haben, steht ab Anfang April ein zweiter Bewerbungszeitraum für eine Zertifizierung zum 1.7. offen. Alle Vertragsunterlagen müssen dazu bis Ende April vorliegen.
    Spätere Einreichungen werden nicht berücksichtigt.

    Das bestandene Zertifikat ist im Falle beider Zeiträume 24 Monate gültig.

  • Anhand der eingereichten Antragsunterlagen werden die Kriterien Erfahrung, Arbeitsweise, Kundenzufriedenheit und  Engagement am Markt anhand einer 10-Punkte-Skala bewertet. Das Kriterium Kundenzufriedenheit wird zudem durch die Abfrage von Kundenreferenzen geprüft.

    Das Prüfungsgremium setzt sich aus einem Erst- und ggf. Zweitprüfer der Gremienleitung der Fokusgruppe Programmatic Advertising im BVDW, dem zuständigen (Projekt-) Manager Digital Business sowie einem Expertenbeirat Qualitätszertifikat Programmatic Advertising zusammen. Die Prüfer erhalten die eingereichten Antragsunterlagen zur Einsicht und prüfen diese einzeln nach dem Vier-Augen-Prinzip und anhand des niedergelegten Kriterienkatalogs. Alle Bewertungen werden nachvollziehbar in einer Bewertungsmatrix dargestellt.

    Sämtliche Prüfungsergebnisse des Prüfungsgremiums werden auf Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit anhand des Kriterienkatalog durch den zuständigen Projektmanger Digital Business im BVDW validiert. Die Bewertung zur Arbeitsweise wird dem Expertenbeirat Qualitätszertifikat Programmatic Advertising anonymisiert zur Prüfung vorgelegt.

    Der BVDW behandelt alle Anträge streng vertraulich. Sämtliche Kundenreferenzen werden direkt von der Geschäftsstelle BVDW eingefordert. Das Prüfungsgremium bekommt lediglich eine zusammenfassende Auswertung der Befragungsergebnisse ohne Nennung der zugrundeliegenden Kundendaten genannt.

  • Der Expertenbeirat Qualitätszertifikat Programmatic Advertising setzt sich aus von der Fokusgruppe Programmatic Advertising im BVDW gewählten Delegierten aus der Fokusgruppe Programmatic Advertising sowie externen Programmatic-Advertising-Experten mit umfassender Erfahrung am Markt zusammen. Delegierte und Experten können Vertreter der verschiedenen Marktbereiche des Programmatic-Advertising-Ökosystems sein, nach folgender Gewichtung:

    • 1/3 Werbungtreibende
    • 1/3 Agentur-Vertreter
    • 1/3 Sonstige Unternehmen


    In dem Expertenbeirat befinden sich sowohl Mitglieder als auch Nicht-Mitglieder und ist auf maximal fünfzehn Delegierte beschränkt.

    Den aktuellen Expertenbeirat Qualitätszertifikat Programmatic Advertising wählt die Fokusgruppe Programmatic Advertising in ihrer nächsten Sitzung im November 2017.

  • Jeder Prüfer des Expertenbeirates erhält die eingereichten Projektreferenzen zur Einsicht und prüft diese einzeln und anhand des darin niedergelegten Kriterienkatalogs. Alle Bewertungen werden nachvollziehbar in einem Bewertungsprüfbogen dargestellt.

    Sämtliche Bewertungen erfolgen anhand eines 10-Punkte-Systems.

    10. „ausgezeichnet, hervorragend”
    9: „sehr gut“
    8: „gut“
    7: „zufriedenstellend“
    6: „genügend“
    5: „nicht genügend“
    4: „unzureichend“
    3: „sehr unzureichend“
    2: „entschieden unzureichend“
    1: „extrem unzureichend“
    0: „nicht bewertbar“

    Beim Kriterium Kundenzufriedenheit sind Enthaltungen („nicht bewertbar“) möglich. Im Falle von Enthaltungen reduziert sich die maximal zu vergebene Punktzahl in diesem Kriterium um jeweils 10 Punkte.

    Referenzen mit weniger als 80 Prozent beantworteter Fragen können nicht in die Bewertung aufgenommen werden.

    Die Bewertung eigener Unternehmen durch die Prüfer ist ausgeschlossen.

    Enthaltungen fließen nicht in die Bewertung ein. Die Kriterien werden wie folgt gewichtet:

    • Erfahrung (20%)
    • Arbeitsweise (40%)
    • Kundenzufriedenheit (30%)
    • Engagement am Markt (10%)


    Für alle Gewichtungsschwellen gilt, dass diese jeweils nur ungeteilt in die Bewertung einfließen („Ganz oder gar nicht“-Prinzip).
    Bsp.: Werden im Kriterium Erfahrung mind. 80 Prozent erreicht, hat man das Kriterium und damit 20 Prozent der zum Bestehen mindestens erforderlichen 80 Prozent der Gesamtbewertung bestanden. Werden innerhalb des Kriteriums 80 Prozent nicht erreicht, hat man das gesamte Kriterium nicht erfüllt, und erhält somit die 20 Prozent nicht.

  • Das Zertifikat wird verliehen, wenn

    a) in jeder Kategorie mindestens 80 Prozent der jeweils zu vergebenen Punkte erreicht werden und
    b) wenn die Summe der gewichteten Kriterien mind. 80 Prozent beträgt.

  • Die Kosten für eine Zertifizierung setzen sich wie folgt zusammen:

    Zertifizierungsgebühren für Mitgliedsunternehmen
    Zertifizierung zum 1.1. oder 1.7., gültig 24 Monate:
    1.500,- € netto für die Prüfung (diese Kosten entstehen unabhängig vom Ergebnis des Zertifizierungsverfahrens und sind nicht erstattungsfähig)
    500,- € netto für das Tragen des Siegels
    (Anmerkung: Aktions-/Startpreis 2017)

    Zertifizierungsgebühren für Nicht-Mitglieder
    Zertifizierung zum 1.1. oder 1.7., gültig 24 Monate:
    2.000,- € netto für die Prüfung (diese Kosten entstehen unabhängig vom Ergebnis des Zertifizierungsverfahrens und sind nicht erstattungsfähig)
    1.000,- € netto für das Tragen des Siegels
    (Anmerkung: Aktions-/ Startpreis 2017)

  • Vorausgesetzt alle Antragsunterlagen liegen vollständig und rechtzeitig vor, vergehen zwischen Antragsstellung und Vergabe des Zertifikats üblicherweise ca. drei Monate.

  • Im Falle des Bestehens erhalten Sie von uns zunächst eine E-Mail, welche eine kumulierte Übersicht über die in jedem Kriterium erreichten Ergebnisse, sowie das Siegel in digitaler Form enthält.

    Sie sind dann befugt, dass Siegel für den angegebenen Zeitraum zu führen. Weiterhin erhalten Sie eine Zertifizierungsurkunde und werden in der Pressekommunikation, sowie auf der Webseite des BVDW entsprechend erwähnt.

  • Im Falle des Nicht-Bestehens der Zertifizierung werden Sie schriftlich von uns informiert. Neben der kumulierten Übersicht über die in jedem Kriterium erreichten Ergebnisse, enthält das Schreiben eine Kurz-Begründung zu den einzelnen Kriterien.

  • Ja, allerdings ist bei Nicht-Bestehen eine Bewerbung für das Zertifikat 6 Monate später nur möglich, wenn sich grundlegende Angaben der Zertifizierungsunterlagen wie z. B. Kundenreferenzen geändert haben. Ansonsten können Sie sich zum Zertifikat 12 Monate später wieder bewerben.

  • Ja, der BVDW bietet halbjährlich eine erneute Zertifizierung an.