FAQ zum Digital-Trust-Initiative-Qualitätszertifikat

  • Das BVDW-Qualitätszertifikat der Digital Trust Initiative ist eine von der Fokusgruppe Digital Marketing Quality entwickeltes Qualitätssiegel, mit dem Ziel, u.a. auf Basis der bereits bestehenden Zertifizierungen von IAB Europe/MRC eine professionelle Arbeitsweise auf hohem Qualitätsniveau zu dokumentieren.

    Zertifizierte Unternehmen dürfen das Siegel tragen, um sich als Unternehmen mit hohen Qualitätsstandards gegenüber dem Kunden darstellen zu können.

  • Um das Zertifikat können sich Unternehmen mit hohen Qualitätsstandards bewerben. Antragsberechtigt sind dabei sowohl Mitglieder als auch Nicht-Mitglieder des BVDW.

  • Das Zertifikat setzt sich aus den folgenden Teilaspekten zusammen:

    • 20% - User Experience
    • 50% - Verification
    • 30% - Transparancy
    • offen - Quality-Management (folgt zu einem späteren Zeitpunkt)

     

    • Selbsterklärung nach CBA Experience Programms
    • Selbsterklärung nach LEAN Principles
    • Selbsterklärung zur technischen Spezifikation
    • Selbsterklärung Dokumentation Viewability
    • Selbsterklärung zur Guideline Invalid Traffic
    • Selbsterklärung zu Legal Safety Kriterien für Brand Safety
    • Unterzeichnung des Code of Conduct Programmatic Advertising
    • Selbsterklärung AGoF/Audience
    • Nachweis über die Qualifikation mindestens eines Qualitätsmanagers im Unternehmen
  • Der Bewerbungszeitraum findet im ersten Monat des jeweiligen Quartals statt. Alle Antragsunterlagen müssen innerhalb von vier Wochen eingereicht sein. Eine Zertifikatserteilung erfolgt dann zum jeweils darauffolgenden Quartal. Das Zertifikat ist für zwei Jahre gültig.

    In der Startphase des Zertifikates gibt es eine Einführungsphase. In der Einführungsphase ist das Zertifikat für 12 Monate gültig.

  • Anhand der eingereichten Antragsunterlagen werden die Kriterien User Experience, Verification, Transparancy und Qualitätsmanagement anhand einer 10-Punkte-Skala bewertet. Das Prüfungsgremium setzt sich aus einem hauptamtlichen BVDW-Mitarbeiter und einem Erstprüfer aus der Gremienleitung der BVDW-Fokusgruppe Digital Marketing Quality (ggf. ein Zweitprüfer) zusammen.

    Die Prüfer erhalten die eingereichten Antragsunterlagen zur Einsicht und prüfen diese einzeln nach dem Vier-Augen-Prinzip und anhand des niedergelegten Kriterienkatalogs. Alle Bewertungen werden nachvollziehbar in einer Bewertungsmatrix dargestellt.
    Sämtliche Prüfungsergebnisse des Prüfungsgremiums werden auf Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit anhand des Kriterienkatalogs durch den zuständigen Projektmanager im BVDW validiert.

    Der BVDW behandelt alle Anträge streng vertraulich. Sämtliche Selbsterklärungen und Verpflichtungen werden direkt von der Geschäftsstelle des BVDW eingefordert.

  • Die Gremienleitung und ein hauptamtlicher BVDW-Mitarbeiter prüfen die eingereichten Unterlagen anhand einer 10-Punkte-Skala und des Kriterienkatalogs.

  • Jeder Prüfer erhält die eingereichten Antragsunterlagen zur Einsicht und prüft diese einzeln und anhand des darin enthaltenen Kriterienkatalogs. Alle Bewertungen werden nachvollziehbar in einem Bewertungsprüfbogen dargestellt.

    Sämtliche Bewertungen erfolgen anhand eines Punktesystems.
    10. „ausgezeichnet, hervorragend”
    9: „sehr gut“
    8: „gut“
    7: „zufriedenstellend“
    6: „genügend“
    5: „nicht genügend“
    4: „unzureichend“
    3: „sehr unzureichend“
    2: „entschieden unzureichend“
    1: „extrem unzureichend“
    0: „nicht bewertbar“

    Die Kriterien werden wie folgt gewichtet:

    • 20% - User Experience
    • 50% - Verification
    • 30% - Transparancy
    • Offen - Quality-Management

    Für alle Gewichtungsschwellen gilt, dass diese jeweils nur ungeteilt in die Bewertung einfließen („Ganz oder gar nicht“-Prinzip).
    Bsp.: Werden im Kriterium User Experience mind. 80 Prozent erreicht, hat man das Kriterium und damit 20 Prozent der zum Bestehen mindestens erforderlichen 80 Prozent der Gesamtbewertung bestanden. Werden innerhalb des Kriteriums 80 Prozent nicht erreicht, hat man das gesamte Kriterium nicht erfüllt, und erhält somit die 20 Prozent nicht.

  • Das Zertifikat wird verliehen, wenn

    1. in jeder Kategorie mindestens 80 Prozent der jeweils zu vergebenden Punkte erreicht werden und
    2. wenn die Summe der gewichteten Kriterien mind. 80 Prozent beträgt
  • Die aktuelle Preistabelle finden Sie hier.

  • Vorausgesetzt alle Antragsunterlagen liegen vollständig und rechtzeitig vor, vergehen zwischen Antragsstellung und Vergabe des Zertifikats üblicherweise ca. drei Monate.

  • Im Falle des Bestehens erhalten Sie von uns zunächst eine E-Mail, welche eine kumulierte Übersicht über die in jedem Kriterium erreichten Ergebnisse, sowie das Siegel in digitaler Form enthält.

    Sie sind dann befugt, das Siegel für den angegebenen Zeitraum zu führen. Weiterhin erhalten Sie eine Zertifizierungsurkunde und werden in der Pressekommunikation, sowie auf der Webseite des BVDW entsprechend erwähnt.

  • Im Falle des Nicht-Bestehens der Zertifizierung werden Sie von uns schriftlich informiert. Neben der kumulierten Übersicht über die in jedem Kriterium erreichten Ergebnisse, enthält das Schreiben eine Kurz-Begründung zu den einzelnen Kriterien.

  • Ja, allerdings ist bei Nicht-Bestehen eine Bewerbung zum nächsten Bewerbungszeitraum nur möglich, wenn sich grundlegende Angaben der Zertifizierungsunterlagen geändert haben. Ansonsten können Sie sich zum Folgejahr wieder bewerben.

  • Ja, der BVDW bietet quartalsweise eine erneute Zertifizierung an.