FAQ zum SEO-Qualitätszertifikat
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Das BVDW-Qualitätszertifikat für SEO-Agenturen ist ein von der Fokusgruppe Search entwickeltes Qualitätssiegel, das eine seriöse und professionelle Arbeitsweise bescheinigt. Zertifizierte Agenturen dürfen das Siegel tragen, um sich als qualifizierte SEO-Agentur zu präsentieren.
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Um das Zertifikat können sich Agenturen mit dem Geschäftsbereich SEO bewerben. Antragsberechtigt sind dabei sowohl Mitglieder als auch Nicht-Mitglieder des BVDW. Voraussetzung ist die Unterzeichnung des Code of Conduct Suchmaschinenoptimierung.
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Das Zertifikat setzt sich aus folgenden Teilaspekten zusammen:
- Erfahrung 20%
- Arbeitsweise 40%
- Kundenzufriedenheit 30%
- Engagement am Markt 10%
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Online-Antragsbogen (Datenbank) mit zugehörigen Antragsunterlagen:
- Code of Conduct Suchmaschinenoptimierung (wenn nicht schon vorliegend)
- Unterschriebene Ehrenerklärung sowie Online-Antragsbogen mit zugehörigen Antragsunterlagen
- Nachweis Testat vom Steuerberater über den jährlichen SEO-Honorarumsatz
- Angabe vom mindestens drei Kundenprojekten inkl. URL und Beschreibung der Optimierungsmaßnahme in der Präsentationsvorlage
- Kopie des Handelsregistereintrages
- Nachweis über SEO-Auftrag aus dem vorletzten, abgeschlossenen Geschäftsjahr
- Auszug aus der Stellenbeschreibung und ggf. weiterer Mitarbeiterqualifikationen der aufgeführten Mitarbeiter
- Angabe vom mindestens fünf Kunden inkl. Kontaktmöglichkeit für die unabhängige Kundenbefragung
- Nachweis von Fachartikeln und Ankündigung oder Berichterstattung zu Fachvorträgen sowie Workshops (Kopie, gültige URL)
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Der Bewerbungszeitraum beginnt Anfang Oktober des Vorjahres. Alle Antragsunterlagen müssen innerhalb von vier Wochen eingereicht sein. Eine Zertifikatserteilung erfolgt dann zum 01.01. des Folgejahres. Das Zertifikat ist für zwei Jahre gültig.
Ein zweiter Bewerbungszeitraum beginnt im April des laufenden Jahres. Alle Antragsunterlagen müssen innerhalb von vier Wochen eingereicht sein. Eine Zertifikatserteilung erfolgt dann zum 01.07. des laufenden Jahres. Das Zertifikat ist für zwei Jahre gültig.
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Anhand der eingereichten Antragsunterlagen werden die Kriterien Erfahrung, Arbeitsweise und Engagement am Markt anhand einer 10-Punkte-Skala bewertet. Das Kriterium Kundenzufriedenheit wird durch die Abfrage von Kundenreferenzen geprüft.
Das Prüfungsgremium setzt sich aus einem Erst- und Zweitprüfer der Gremienleitung der Fokusgruppe Search im BVDW, dem zuständigen Manager Digital Business sowie dem SEO-Expertenbeirat zusammen. Die Prüfer erhalten die in die Bewertungsmatrix überführten Angaben der eingereichten Antragsunterlagen zur Einsicht und prüfen diese einzeln nach dem Vier-Augen-Prinzip und anhand des niedergelegten Kriterienkatalogs.
Sämtliche Prüfungsergebnisse des Prüfungsgremiums werden auf Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit anhand des Kriterienkatalogs durch den zuständigen Manager Digital Business im BVDW validiert. Die Bewertung zur Arbeitsweise wird dem SEO-Expertenbeirat zur abschließenden Begutachtung vorgelegt.
Der BVDW behandelt alle Anträge streng vertraulich. Sämtliche Kundenreferenzen werden direkt von der Geschäftsstelle des BVDW eingefordert. Das Prüfungsgremium bekommt lediglich eine zusammenfassende Auswertung der Befragungsergebnisse ohne Nennung der zugrundeliegenden Kundendaten genannt. -
Der SEO-Expertenbeirat besteht aus renommierten Personen der SEO-Szene und wird per Wahl der Fokusgruppe Search im BVDW besetzt. Die Delegierten des SEO-Expertenbeirates als Teil des Prüfungsausschusses setzen sich aus jeweils drei Inhouse-SEOs, sowie internen und externen SEO-Experten zusammen. Zugleich fungiert das Kontrollorgan als Ansprechpartner und Prüfstelle.
Den aktuellen SEO-Expertenbeirat finden Sie hier.
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Jeder Prüfer erhält die eingereichten Antragsunterlagen zur Einsicht und prüft diese einzeln und anhand des enthaltenen Kriterienkatalogs. Alle Bewertungen werden nachvollziehbar in einem Bewertungsprüfbogen dargestellt.
Sämtliche Bewertungen erfolgen anhand eines 10-Punkte-Systems.
10. „ausgezeichnet, hervorragend”
9: „sehr gut“
8: „gut“
7: „zufriedenstellend“
6: „genügend“
5: „nicht genügend“
4: „unzureichend“
3: „sehr unzureichend“
2: „entschieden unzureichend“
1: „extrem unzureichend“
0: „nicht bewertbar“
Beim Kriterium Kundenbewertung sind Enthaltungen („nicht bewertbar“) möglich. Im Falle von Enthaltungen reduziert sich die maximal zu vergebene Punktzahl in diesem Kriterium um jeweils 10 Punkte.
Referenzen mit weniger als 80 Prozent beantworteter Fragen können nicht in die Bewertung aufgenommen werden.
Die Bewertung eigener Unternehmen durch die Prüfer ist ausgeschlossen.
Enthaltungen fließen nicht in die Bewertung ein.
Die Kriterien werden wie folgt gewichtet:
ErstzertifizierungErfahrung 20%
Arbeitsweise 40%
Kundenzufriedenheit 30%
Engagement am Markt 10%Für alle Gewichtungsschwellen gilt, dass diese jeweils nur ungeteilt in die Bewertung einfließen („Ganz oder gar nicht“-Prinzip).
Bsp.: Werden im Kriterium Erfahrung mind. 80 Prozent erreicht, hat man das Kriterium und damit 20 Prozent der zum Bestehen mindestens erforderlichen 80 Prozent der Gesamtbewertung bestanden. Werden innerhalb des Kriteriums 80 Prozent nicht erreicht, hat man das gesamte Kriterium nicht erfüllt, und erhält somit die 20 Prozent nicht. -
Das Zertifikat wird verliehen, wenn
a) in jeder Kategorie mindestens 80 Prozent der jeweils zu vergebenen Punkte erreicht werden und
b) wenn die Summe der gewichteten Kriterien mind. 80 Prozent beträgt. -
Die aktuelle Preistabelle finden Sie hier.
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Vorausgesetzt alle Antragsunterlagen liegen vollständig und rechtzeitig vor, vergehen zwischen Antragsstellung und Vergabe des Zertifikats üblicherweise ca. drei Monate.
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Im Falle des Bestehens erhalten Sie von uns zunächst eine E-Mail, welche eine kumulierte Übersicht über die in jedem Kriterium erreichten Ergebnisse, sowie das Siegel in digitaler Form enthält.
Sie sind dann befugt, dass Siegel für den angegebenen Zeitraum zu führen. Weiterhin erhalten Sie eine Zertifizierungsurkunde und werden in der Pressekommunikation, sowie auf der Webseite des BVDW entsprechend erwähnt. -
Im Falle des Nicht-Bestehens der Zertifizierung werden Sie von uns schriftlich informiert. Neben der kumulierten Übersicht über die in jedem Kriterium erreichten Ergebnisse enthält das Schreiben eine Kurz-Begründung zu den einzelnen Kriterien.
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Ja, allerdings ist bei Nicht-Bestehen eine Bewerbung zum nächsten Bewerbungszeitraum nur möglich, wenn sich grundlegende Angaben der Zertifizierungsunterlagen wie z. B. Kundenreferenzen geändert haben. Ansonsten können Sie sich zum Folgejahr wieder bewerben.
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Ja, der BVDW bietet halbjährlich eine erneute Zertifizierung an.