FAQ zum Social-Media-Qualitätszertifikat

  • Das BVDW Zertifikat für Social-Media-Dienstleister ist ein von der Fokusgruppe Social Media entwickeltes Qualitätssiegel, das eine seriöse und professionelle Arbeitsweise bescheinigt. Zertifizierte Unternehmen dürfen das Siegel tragen, um sich als qualifizierte Social-Media-Dienstleister gegenüber Kunden darstellen zu können.

  • Um das Zertifikat können sich Dienstleister mit expliziten Geschäftstätigkeiten im Bereich Social Media (Agentur, Technologieanbieter oder Unternehmen mit Beratungstätigkeiten für den Kunden bei Social-Media-Dienstleistungen) bewerben. Antragsberechtigt sind dabei sowohl Mitglieder als auch Nicht-Mitglieder des BVDW.

  • Das Zertifikat setzt sich aus folgenden Teilaspekten zusammen:

    • Erfahrung 20%
    • Arbeitsweise 40%
    • Kundenzufriedenheit 30%
    • Engagement am Markt 10%
  • Antragsunterlagen:

    • Unterschriebene Ehrenerklärung sowie Online-Antragsbogen mit zugehörigen Antragsunterlagen
    • Angabe von drei Kundenprojekten in der Präsentationsvorlage (für das Social-Media-Marketing-Qualitätszertifikat) bzw. drei Kunden zur Befragung (für das Social-Media-Strategie-Qualitätszertifikat); die eingereichten Kundenprojekte müssen jeweils einer der folgenden Kerndisziplinen zugeordnet werden: Social Media Advertising, Social Media Content oder Social Media Relations
    • Kopie des Handelsregistereintrages
    • Nachweis über Social-Media-Auftrag aus dem vorletzten, abgeschlossenen Geschäftsjahr
    • Auszug aus der Stellenbeschreibung und ggf. weiterer Mitarbeiterqualifikationen der aufgeführten Mitarbeiter
    • Angabe vom mindestens fünf Kunden inkl. Kontaktmöglichkeit für die unabhängige Kundenbefragung
    • Nachweis von Fachartikeln und Ankündigung oder Berichterstattung zu Fachvorträgen sowie Workshops (Kopie, gültige URL)
  • Der Bewerbungszeitraum beginnt Anfang Oktober des Vorjahres. Alle Antragsunterlagen müssen innerhalb von vier Wochen eingereicht sein. Eine Zertifikatserteilung erfolgt dann zum 01.01. des Folgejahres. Das Zertifikat ist für zwei Jahre gültig.

    Ein zweiter Bewerbungszeitraum beginnt im April des laufenden Jahres. Alle Antragsunterlagen müssen innerhalb von vier Wochen eingereicht sein. Eine Zertifikatserteilung erfolgt dann zum 01.07. des laufenden Jahres. Das Zertifikat ist für zwei Jahre gültig.

  • Anhand der eingereichten Antragsunterlagen werden die Kriterien Erfahrung, Arbeitsweise und Engagement am Markt anhand einer 10-Punkte-Skala bewertet. Das Kriterium Kundenzufriedenheit wird durch die Abfrage von Kundenreferenzen geprüft.

    Das Prüfungsgremium setzt sich aus einem Erst- und ggf. Zweitprüfer der Gremienleitung der Fokusgruppe Social Media im BVDW, dem zuständigen Manager Digital Business sowie einem Social-Media-Expertenbeirat zusammen. Die Prüfer erhalten die eingereichten Antragsunterlagen zur Einsicht und prüfen diese einzeln nach dem Vier-Augen-Prinzip und anhand des niedergelegten Kriterienkatalogs. Alle Bewertungen werden nachvollziehbar in einer Bewertungsmatrix dargestellt.

    Sämtliche Prüfungsergebnisse des Prüfungsgremiums werden auf Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit anhand des Kriterienkatalog durch den zuständigen Manger Digital Business im BVDW validiert. Die Bewertung zur Arbeitsweise wird dem Social-Media-Expertenbeirat zur abschließenden Begutachtung vorgelegt.

    Der BVDW behandelt alle Anträge streng vertraulich. Sämtliche Kundenreferenzen werden direkt von der Geschäftsstelle des BVDW eingefordert. Das Prüfungsgremium bekommt lediglich eine zusammenfassende Auswertung der Befragungsergebnisse ohne Nennung der zugrundeliegenden Kundendaten genannt.

  • Der Social-Media-Expertenbeirat setzt sich aus von der Fokusgruppe Social Media im BVDW gewählten Delegierten jeweils zwei Experten pro Kompetenzbereich aus dem Gremium sowie externen Social-Media-Experten, mit umfassender Erfahrung am Markt, zusammen. Dieser kann ebenso Mitglieder wie auch Nicht-Mitglieder berücksichtigen und ist auf maximal zehn Delegierte beschränkt.

    Den aktuellen Social-Media-Expertenbeirat finden Sie hier.

  • Jeder Prüfer des Expertenbeirates erhält die eingereichten Projektreferenzen zur Einsicht und prüft diese einzeln und anhand des darin niedergelegten Kriterienkatalogs. Alle Bewertungen werden nachvollziehbar in einem Bewertungsprüfbogen dargestellt.

    Sämtliche Bewertungen erfolgen anhand eines 10-Punkte-Systems.

    10. „ausgezeichnet, hervorragend”
    9: „sehr gut“
    8: „gut“
    7: „zufriedenstellend“
    6: „genügend“
    5: „nicht genügend“
    4: „unzureichend“
    3: „sehr unzureichend“
    2: „entschieden unzureichend“
    1: „extrem unzureichend“
    0: „nicht bewertbar“

    Beim Kriterium Kundenbewertung sind Enthaltungen („nicht bewertbar“) möglich. Im Falle von Enthaltungen reduziert sich die maximal zu vergebene Punktzahl in diesem Kriterium um jeweils 10 Punkte.
    Referenzen mit weniger als 80 Prozent beantworteter Fragen können nicht in die Bewertung aufgenommen werden.

    Die Bewertung eigener Unternehmen durch die Prüfer ist ausgeschlossen.
    Enthaltungen fließen nicht die Bewertung ein.

    Die Kriterien werden wie folgt gewichtet:

    Erstzertifizierung
    Erfahrung 20%
    Arbeitsweise 40%
    Kundenzufriedenheit 30%
    Engagement am Markt 10%
    Für alle Gewichtungsschwellen gilt, dass diese jeweils nur ungeteilt in die Bewertung einfließen („Ganz oder gar nicht“-Prinzip).
    Bsp.: Werden im Kriterium Erfahrung mind. 80 Prozent erreicht, hat man das Kriterium und damit 20 Prozent der zum Bestehen mindestens erforderlichen 80 Prozent der Gesamtbewertung bestanden. Werden innerhalb des Kriteriums 80 Prozent nicht erreicht, hat man das gesamte Kriterium nicht erfüllt, und erhält somit die 20 Prozent nicht.

  • Das Zertifikat wird verliehen, wenn
    a) in jeder Kategorie mindestens 80 Prozent der jeweils zu vergebenen Punkte erreicht werden und
    b) wenn die Summe der gewichteten Kriterien mind. 80 Prozent beträgt.

  • Die aktuelle Preistabelle finden Sie hier.

  • Vorausgesetzt alle Antragsunterlagen liegen vollständig und rechtzeitig vor, vergehen zwischen Antragsstellung und Vergabe des Zertifikats üblicherweise ca. drei Monate.

  • Im Falle des Bestehens erhalten Sie von uns zunächst eine E-Mail, welche eine kumulierte Übersicht über die in jedem Kriterium erreichten Ergebnisse, sowie das Siegel in digitaler Form enthält.

    Sie sind dann befugt, dass Siegel für den angegebenen Zeitraum zu führen. Weiterhin erhalten Sie eine Zertifizierungsurkunde und werden in der Pressekommunikation, sowie auf der Webseite des BVDW entsprechend erwähnt.

  • Im Falle des Nicht-Bestehens der Zertifizierung werden Sie von uns schriftlich informiert. Neben der kumulierten Übersicht über die in jedem Kriterium erreichten Ergebnisse enthält das Schreiben eine Kurz-Begründung zu den einzelnen Kriterien.

  • Ja, allerdings ist bei Nicht-Bestehen eine Bewerbung zum nächsten Bewerbungszeitraum nur möglich, wenn sich grundlegende Angaben der Zertifizierungsunterlagen wie z. B. Kundenreferenzen geändert haben. Ansonsten können Sie sich zum Folgejahr wieder bewerben.

  • Ja, der BVDW bietet halbjährlich eine erneute Zertifizierung an.