FAQ zum Trusted-Agency-Qualitätszertifikat
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Das BVDW-Zertifikat für Full-Service-Digitalagenturen ist ein vom Fachkreis der Full-Service-Digitalagenturen entwickeltes Qualitätssiegel, welches eine seriöse und professionelle Arbeitsweise bescheinigt. Zertifizierte Unternehmen dürfen das Siegel tragen, um sich als qualifizierte Full-Service-Digitalagentur gegenüber Kunden darstellen zu können.
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Um das Zertifikat können sich Full-Service-Digitalagenturen bewerben, die die Listung im jeweils zum Bewerbungsstand zuletzt veröffentlichten BVDW „Internetagentur-Ranking“ (IAR) nachweisen können. Eine Agentur ist eine Full-Service-Digitalagentur, wenn sie mehrere Ebenen der Wertschöpfungskette ihrer Referenzkunden (keine verbundenen Unternehmen) im Internet abbildet. Dabei steht die qualitative Begleitung des Digitalisierungsprozesses durch Beratung, Kreation und technologische Entwicklung im Vordergrund. Neben der konzeptionellen Kompetenz gehört das entsprechende Projekt-, Prozess- und Qualitätsmanagement zum Kern der Beratungsleistung. Dafür halten die Agenturen eigenes Personal bereit. Mit diesem Kerngeschäft werden mindestens 60 Prozent des Honorarumsatzes einer Full-Service-Digitalagentur erwirtschaftet. Teilnahmeberechtigt sind zudem nur jene Full-Service-Digitalagenturen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nachweislich mindestens 20 festangestellte Mitarbeiter beschäftigen. Der Nachweis wird über die entsprechenden Angaben im „Internetagentur-Ranking“ erbracht.
Antragsberechtigt sind dabei sowohl Mitglieder als auch Nicht-Mitglieder des BVDW.
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Das Zertifikat setzt sich aus folgenden Teilaspekten zusammen:
- Agenturdarstellung 20%
- Kundenzufriedenheitsbefragung 30%
- Präsentation 50%
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Antragsunterlagen:
- Unterschriebene Ehren- und Eigenerklärung sowie Online-Antragsbogen nebst zugehöriger Antragsunterlagen
- Angabe von mindestens drei Kunden für die Kundenzufriedenheitsbefragung
- Kopie des Handelsregistereintrages
- Nachweis über Mitarbeiterqualifikationen
- Nachweis von Fachartikeln und Ankündigung oder Berichterstattung zu Fachvorträgen sowie Workshops (Kopie, gültige URL)
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Der Bewerbungszeitraum findet im ersten Monat des jeweiligen Quartals statt. Alle Antragsunterlagen müssen innerhalb von vier Wochen eingereicht sein. Eine Zertifikatserteilung erfolgt dann zum jeweils darauffolgenden Quartal. Das Zertifikat ist für zwei Jahre gültig.
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Das Prüfungsgremium beurteilt die Bewerber und die Professionalität und Seriosität ihrer Arbeitsweise in einem dreistufigen Zertifizierungsprozess anhand von Arbeitsprozessen, der Kundenzufriedenheit sowie einer Agentur- und Case-Präsentation in einem Präsenztermin.
Der zuständige Projektmanager prüft die eingereichten Antragsunterlagen anhand des niedergelegten Kriterienkatalogs auf formale Voraussetzungen des Kriteriums Agenturdarstellung. Der BVDW behandelt alle Anträge streng vertraulich. Die Prüfung des Antragsformulars wird in der Geschäftsstelle vorgenommen.
Alle Mitglieder des Prüfungsgremiums besitzen das gleiche Stimmgewicht und prüfen im Rahmen einer Verschwiegenheitsvereinbarung die Inhalte der Präsentation. Alle Bewertungen werden nachvollziehbar in einem Bewertungsprüfbogen dargestellt.
Sämtliche Prüfungsergebnisse des Prüfungsgremiums werden auf Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit anhand des Kriterienkatalog durch den zuständigen Projektmanager im BVDW validiert.
Der BVDW behandelt alle Anträge streng vertraulich. Sämtliche Kundenreferenzen werden direkt von der Geschäftsstelle des BVDW eingefordert.
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- Ein Vertreter der Geschäftsleitung oder des Präsidiums des BVDW
- Zwei Vertreter aus dem Vorsitz des Fachkreises Full-Service-Digitalagenturen oder dem Lab Qualitätszertifikate im BVDW
- Ein unabhängiger externer Vertreter
- Der zuständige Projektmanager
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Sämtliche Bewertungen erfolgen anhand eines 10-Punkte-Systems.
10. „ausgezeichnet, hervorragend”
9: „sehr gut“
8: „gut“
7: „zufriedenstellend“
6: „genügend“
5: „nicht genügend“
4: „unzureichend“
3: „sehr unzureichend“
2: „entschieden unzureichend“
1: „extrem unzureichend“
0: „nicht bewertbar“
Beim Kriterium Kundenzufriedenheitsbefragung sind Enthaltungen („nicht bewertbar“) möglich. Im Falle von Enthaltungen reduziert sich die maximal zu vergebene Punktzahl in diesem Kriterium um jeweils 10 Punkte.
Referenzen mit weniger als 80 Prozent beantworteter Fragen können nicht in die Bewertung aufgenommen werden.
Die Bewertung eigener Unternehmen durch die Prüfer ist ausgeschlossen.
Enthaltungen fließen nicht in die Bewertung ein.
Die Kriterien werden wie folgt gewichtet:
Agenturdarstellung 20%
Kundenzufriedenheitsbefragung 30%
Präsentation 50%Für alle Gewichtungsschwellen gilt, dass diese jeweils nur ungeteilt in die Bewertung einfließen („Ganz oder gar nicht“-Prinzip).
Bsp.: Werden im Kriterium Agenturdarstellung mind. 80 Prozent erreicht, ist das Kriterium und damit 20 Prozent der zum Bestehen mindestens erforderlichen 80 Prozent der Gesamtbewertung bestanden. Werden innerhalb des Kriteriums 80 Prozent nicht erreicht, wurde das gesamte Kriterium nicht erfüllt. -
Das Zertifikat wird verliehen, wenn in jeder Kategorie mindestens 80 Prozent der jeweils zu vergebenen Punkte erreicht werden.
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Die aktuelle Preistabelle finden Sie hier.
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Vorausgesetzt, dass alle Antragsunterlagen vollständig und rechtzeitig vorliegen, vergehen zwischen Antragsstellung und Vergabe des Zertifikats üblicherweise ca. drei Monate. Der Zeitpunkt der Vergabe hängt zudem von dem festgelegten Datum der Präsenzprüfung ab. Das Datum des Präsenztermins wird der Agentur rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vorher, mitgeteilt und ist verbindlich.
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Im Falle des Bestehens erhalten Sie von uns zunächst eine E-Mail, welche eine kumulierte Übersicht über die in jedem Kriterium erreichten Ergebnisse sowie das Siegel in digitaler Form enthält.
Sie sind dann befugt, dass Siegel für den angegebenen Zeitraum zu tragen. Die Gültigkeit des Zertifikats beträgt zwei Jahre ab Erteilung. Weiterhin erhalten Sie eine hochwertige Zertifizierungsurkunde und werden in der Pressekommunikation, sowie auf der Webseite des BVDW entsprechend erwähnt.
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Im Falle des Nicht-Bestehens der Zertifizierung werden Sie von uns schriftlich informiert. Neben der kumulierten Übersicht über die in jedem Kriterium erreichten Ergebnisse enthält das Schreiben eine kurze Begründung zu den einzelnen Kriterien.
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Ja, allerdings ist bei Nicht-Bestehen eine Bewerbung zum nächsten Bewerbungszeitraum nur möglich, wenn sich grundlegende Angaben der Zertifizierungsunterlagen geändert haben. Ansonsten können Sie sich zum Folgejahr wieder bewerben.
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Nach zwei Jahren bietet der BVDW die Möglichkeit der Rezertifizierung an. Diese Möglichkeit besteht einmalig nach einer Erstzertifizierung und ist für zwei Jahre gültig. Nach Ablauf der Rezertifizierung ist erneut eine Erstzertifizierung notwendig. Der BVDW bietet quartalsweise eine erneute Zertifizierung an.